Der Begriff des “Kindesmissbrauchs” ist nicht mehr zeitgemäß. Von der Wortbedeutung her impliziert er, dass es einen “normalen sexuellen Gebrauch” (Missbrauch vs. Gebrauch) von Kindern gibt, was unstreitig nicht der Fall ist. Durch die Aufzählung von verschiedenen Formen der Gewalt werden außerdem mehr Menschen angesprochen, da alle Formen der Gewalteinwirkungen problematisch sind und sich damit auseinandergesetzt werden muss und sich dies nicht “nur” auf die sexualisierte Gewalt gegen Kinder begrenzt. So können sich mehr potentielle Wähler*innen im Programm wiederfinden. Vor allem die Gefahren psychischer Gewalt werden oft vernachlässigt.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2023, 09:20 |