Distanz-Elektroimpulsgeräte (umgangsprachlich als Taser bezeichnet) sollen jenseits von Spezialeinheiten nicht bei der Polizei verwendet werden. Bei der Anwendung von Distanz-Elektroimpulsgeräten besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bürger:innen, die durch die Polizeibeamt:innen in einer polizeilichen Lage nicht richtig eingeschätzt werden kann. Trotz der Einstufung als nicht-tödliche Waffe besteht bei bestimmten Risikogruppen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, die den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten nicht verhältnismäßig macht. Zudem bedarf es für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten weiterer umfangreicher Fortbildungen. Anstatt Zeit und Geld in dieses Einsatzmittel und die dafür notwendige Fortbildung zu investieren, setzten wir uns für eine umfangreiche Fortbildung an den bereits eingesetzten Einsatzmitteln ein.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2023, 09:23 |