Sogenanntes "Racial Profiling", also die Kontrolle von Personen durch die Polizei allein anhand von personengebundenen Merkmalen (z.B. Hautfarbe) ist nach geltender Rechtsprechung verboten, wird aber in der Praxis dennoch immer wieder durchgeführt. Durch das Quittungssystem wird die Praxis des Racial Profilings erheblich erschwert, da so durch die Polizei immer ein Grund angegeben können werden muss, der darüber hinaus im Zweifelsfall auch gerichtlich überprüft werden kann. Somit besteht ein starker Anreiz für die Polizist*innen, keine Personenkontrollen mehr durchzuführen, die nur auf personengebundenen Merkmalen beruhen. Das Quittungssytem wird außerdem nun auch auf Bundesebene eingeführt.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2023, 09:26 |