Dieser Satz stellt die gültige Rechtslage dar. Dass die Bürgerversammlungen für alle EInwohner*innen offen sind, ist bereits in Art. 18 BayGO geregelt. Daher kann der Satz ersatzlos gestrichen werden.
| Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.05.2023, 09:43 |