Dieser Satz stellt die gültige Rechtslage dar. Dass die Bürgerversammlungen für alle EInwohner*innen offen sind, ist bereits in Art. 18 BayGO geregelt. Daher kann der Satz ersatzlos gestrichen werden.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2023, 09:43 |