Dieser Markt hat in den letzten Jahren enormen Zugewinn in Quantität und damit auch finanziell für die Anbieter, jedoch nicht immer in Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Ein wesentlicher Grund dafür ist: Das bayerische Gesetz zur Regelung der Pflege- Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung schließt im Art. 2 Abs. 2 ausdrücklich seine Gültigkeit für das sog. Betreute Wohnen aus.
Damit fallen wichtige Strukturen für diese Wohnform aus, wie z.B.
- Überprüfung der Zuverlässigkeit des Trägers
- Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung des Personals der Einrichtung
- Anzeigepflicht bei Betriebsaufnahme, bei Vertragsänderungen und vor Einstellung des Betriebs
- Sicherung der Servicequalität
- Bewohner*innenvertretung
- Zuständige Behörden
- u.a.m………