In der Verfassung des Freistaats Bayern sind in Art. 125 und 126 bereits Kinderrechte vorhanden. Aus unserer Sicht sind die in der Verfassung formulierten Kinderrechte sowohl in Vertiefung wie Umfang allerdings nicht ausreichend beschrieben. Daher sollte die im Absatz vorher erwähnte UN-Kinderrechtskonvention von 1989 die Grundlage einer präziseren, detaillierteren Fassung in der bayerischen Verfassung sein.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 11:21 |