Streichung aufgrund vorgesehender Änderungen bei der Bundesgesetzgebung. Im Augenblick findet die Diskussion um die entsprechende Ausgestaltung, Anteile und Höhe erst statt. Eine reine Erhöhung des Kindergelds ist nicht zielführend, insbesondere müssen Anteile der Kindergrundsicherung für die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an kulturellen, sportiven, schulischen, sozialen und freizeitlichen Angeboten bereit gestellt werden.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 11:58 |