Der Änderungsvorschlag passt unser Ziel an die geltende Rechtslage an. Die ursprüngliche Formulierung ist angesichts von EU und Bundesvorgaben in dieser Form nicht haltbar - Betreiber dürfen den Strom aktuell nicht in der vorgeschlagenen Form verkaufen. Hierzu muss die Bundesregierung erst die EU-Vorgaben zum Energy Sharing umsetzen.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Energie (dort beschlossen am: 01.05.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 13:16 |