Hier scheint ein Formulierungsfehler vorzuliegen.
Falls es jedoch darum ging, ein Pflichtpraktikum in zwei Berufen im Studium einzuführen, so gibt es dies schon. Alle Lehramtsstudent*innen müssen mindestens 8 Wochen Betriebspraktikum im Studium absolvieren, was meist in verschiedenen Berufen erfolgt aufgrund der Länge des Praktikums und der Notwendigkeit der Aufteilung auf verschiedene Semesterferien. Ebenfalls werden die Praktika meist in den Feldern von Ausbildungsberufen absolviert, da man sich da zumeist am ehesten produktiv in Unternehmen einbringen kann. Student*innen des Faches Wirtschaft und Recht müssen 4 Monate kaufmännisches Praktikum ableisten. Somit ist diese Passage im Wahlprogramm zunächst falsch formuliert und auch hinfällig, da es bereits Teil des Lehramtsstudium ist.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | Stadtverband München (dort beschlossen am: 22.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 13:45 |