Hier stimmt die Terminologie nicht, eine "Allgemeine Schulordnung" gibt es in Bayern nicht. Eine rechtliche Begründung für die formulierten Anliegen "längeres gemeinsames Lernen" usw. muss im BayEUG und in den Verordnungen BaySchO, GrSO, VSO-F, MSO, RSO, GSO geschaffen werden.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 14:00 |