Der Terminus "Brückenklasse" bezieht sich in Bayern bisher nur auf Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine zuwandern. Alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen brauchen jedoch, unabhängig vom jeweiligen Herkunftsland, die Chance einer personell und finanziell umfangreichen Einstiegsförderung, wie sie in den Brückenklassen gegeben ist.
Die bestehenden schulrechtlichen Möglichkeiten, Schüler*innen direkt als Gastschüler*innen in Regelklassen weiterführender Schulen aufzunehmen, sind davon nicht berührt. Falls ein qualitätvolles Übergangsklassensystem vor Ort besteht, ist auch dieses nicht berührt. Ausschlaggebend ist nicht der Terminus "Brückenklasse", sondern die Schaffung bzw. Ergänzung fördernder Einstiegsmöglichkeiten in das bayerische Schulsystem mit ausreichendem Unterricht in Deutsch, der Fremdsprache Englisch und in Mathematik in jeder Jahrgangsstufe und Schulart für Zugewanderte aller Herkunftsländer.