Der Bezug zum Kalenderjahr (Jan. bis Dez.) passt nicht zur schulischen Realität; auch sollten kürzere Zeiträume (wie z.B. ein Schulhalbjahr) möglich sein. Wichtig ist, dass die angestellten Lehrkräfte sich nicht in den Schulferien arbeitslos melden müssen.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 16:29 |