Der Bezug zum Kalenderjahr (Jan. bis Dez.) passt nicht zur schulischen Realität; auch sollten kürzere Zeiträume (wie z.B. ein Schulhalbjahr) möglich sein. Wichtig ist, dass die angestellten Lehrkräfte sich nicht in den Schulferien arbeitslos melden müssen.
| Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.04.2023) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 02.05.2023, 16:29 |