In Deutschland nimmt insbesondere unter jungen Menschen die religiöse und weltanschauliche Vielfalt zu. Mit ihren unterschiedlichen Religionen, Ethiken und Kulturen treffen Menschen in unserer Gesellschaft teilweise mit viel Unverständnis oder sogar Unversöhnlichkeit in direkter Konfrontation, aber auch in den Echokammern der sozialen Netzwerke aufeinander.
Austausch und Reflexion über individuelle Selbstverständnisse und ethische Grundsätze unseres gesellschaftlichen Miteinanders sind notwendig, um Verständnis füreinander und wechselseitigen Respekt sowie Ideologie- und Fundamentalismusprävention zu fördern. Deshalb brauchen Dialog und Begegnung mehr Raum und Zeit in der Schule, wozu auch die Fächer Religion und Ethik /Philosophie einen noch stärkeren Beitrag leisten können.
Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit wurde der Art 7,3 eingeführt, dass der konfessionelle Unterricht von den Religionsgemeinschaften verantwortet wird. Damit wird sichergestellt, dass eine staatliche Vereinheitlichung und Vereinnahmung vermieden werden kann. Im Sinne der Gleichstellung muslimischer Schüler*innen werden wir die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts anstreben. Dafür ist es notwendig mehr Studienplätze für die Ausbildung von islamischen Religionspädagog*innen zu schaffen.
Die wichtigsten Argumente für die Einführung eines Moduls „Ethik und Religion“ in Abgrenzung zur Idee eines zusätzlichen Faches „Philosophie und Religionskunde“ lauten:
Die konfessionellen bzw. auch konfessionell-kooperativen christlichen Religionsunterrichte und insbesondere der islamische RU sind integrierbar. Die Fächergruppe kann an Schulen individuell je nach Lehrer*innenverfügbarkeit umgesetzt werden.
Diese Weiterentwicklung des RUs führt nicht zur Marginalisierung und Austrocknung des grundgesetzlich geschützten Religionsunterrichts nach Art 7,3 GG.
Wir sind außerdem der Auffassung, dass es nicht genügt, primär Faktenwissen über Religionen und Konfessionen aufzubauen, also Religionskunde zu betreiben, da es sich beim Art. 7,3 GG auch um das Recht der Schüler*innen auf positionelle Bildung in religiösen Fragen handelt, also authentisch vermittelte Herzens- und Wertebildung zu erfahren. Um mit einem Vergleich zu sprechen: So wäre es in einem primär musikwissenschaftlich geprägten Musikunterricht zwar möglich, „neutral“ Musiktheorien zu unterrichten, aber ein tieferes Verständnis von Musik wird dabei nicht herauskommen. Deshalb unterscheiden sich ein musikwissenschaftliches Studium und eines der Schulmusik so sehr voneinander.
Im neuen Modul geht es darum, dass die Schüler*innen die wesentlichen unterschiedlichen Weltsichten in unserer Gesellschaft verstehend kennenlernen und diesbezüglich dialogkompetent werden.