Langzeitarbeitslose mit eingeschränktem Leistungsvermögen bleiben i.d.R. in der Bürgergeldalimentierung hängen, obwohl sie in ihrem Rahmen arbeitswillig sind. Dabei vereinsamen sie, verlieren ihren Lebensmut und werden anfälliger für Krankheiten. Die zu schaffenden Teilhabearbeitsplätze bei stark eingeschränktem Leistungsvermögen bieten hier eine faire Chance zur sinnstiftenden Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabearbeitsplätze für Menschen mit einer geringeren Leistungsfähigkeit (unter 15 Wochenstunden) können zu Beispiel im einfachsten Fall besondere Arbeitsgelegenheiten sein. Die Arbeitsplätze im Sozialen Arbeitsmarkt sind dagegen tariflich entlohnt und zielen unbedingt auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 29.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2023, 20:32 |