1. Zuständigkeiten Versorgungsplanung
Die Ausgestaltung und Planung der Gesundheitsinfrastruktur ist komplex und erfolgt durch unterschiedliche Organe der Selbstverwaltung und auf unterschiedlichen föderalen Ebenen. Eine grundsätzliche Änderung dieses Systems – über Modelprojekte hinaus- kann nur in einer gemeinsamen, großen Reform erfolgen. Die Überwindung der Sektoren und bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit, zB mit den Level-1i-Häuser in den Plänen zur Krankenhausstrukturreform oder den hybriden DRGs sind richtig und wichtig, stehen aber in keinem Zusammenhang mit dem Konzept der "Gesundheitsregionen".
2. Gesundheitsregionen Plus
Das Programm „Gesundheitsregionen Plus“ des Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist 2015 gestartet und es gibt derzeit 62 Gesundheitsregionen (79 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten). Die Forderung nach einer Weiterentwicklung ist recht naheliegend. Dies sollte aber in enger Abstimmung mit den Akteur*innen vor Ort passieren. Der Aufgabenschwerpunkt liegt hier klar in der Vernetzung und ein Fokus auf Gesundheitsversorgung, -förderung, Prävention und Pflege.
3. Projektförderung
Im Sozial- und Gesundheitsbereich wird viel mit Projekten gearbeitet, die sich insbesondere durch eine befristete Finanzierung auszeichnen. Neue Idee können so ausprobiert werden und auf ihren tatsächlichen Mehrwert überprüft werden. Die dauerhafte Implementierung in bestehende Strukturen ist dagegen schwierig. Auch gilt es, die bestehenden Strukturen gut aufeinander abzustimmen, so dass sie sich ergänzen.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN ZUSAMMENHALTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 29.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2023, 20:36 |