Das kindliche Wohlergehen und eine vielfältige Persönlichkeitsentwicklung für alle Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen, Interessen und Begabungen sind Kernziele gelungener Ganztagesbildung. Diese sind nur im Rahmen von qualitativ hochwertigen pädagogischen Angeboten erreichbar. Angesichts der Vielzahl der verschiedenen Modelle für die Ganztagsbildung sind einheitliche Standards Voraussetzung für eine gelungene Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Derzeit haben offener und gebundener Ganztag, Hort und Mittagsbetreuung jeweils unterschiedliche Ausstattungen, unterschiedliche Anforderungen an pädagogisches Personal und unterschiedliche Betreuungsschlüssel. Auch wir setzen uns für eine Ganztagsbetreuung ein, die den Sozialraum und vorhandene Angebote, z.B. von Vereinen, mit einbezieht. Diese Vielfalt braucht jedoch einen einheitlichen Qualitätsrahmen, der Mindeststandards für die Qualität von Konzept und Ressourcen verbindlich festlegt.
Eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation der Angebote mit Blick auf die Erreichung der gemeinsam festgesetzten Ziele und Qualitätsstandards unterstützt dabei eine gute Politik, um für alle Kinder die bestmögliche Förderung zu entwickeln und Strukturen für Kinder, Eltern und pädagogisches Fachpersonal sinnvoll zu unterstützen.