- Die solare Baupflicht betrifft nur 1-2% der Gebäude, deren Bauherrn zum großen Teil freiwillig eine Solaranlage errichten. Es gibt aber wesentlich mehr Hausbesitzer die sich ihren Wunsch eine Solaranlage zu bauen wegen Bauauflagen nicht erfüllen können.
- Würden 50% aller Dächer in Bayern mit PV-Anlagen bestückt, würde das sicher ein großer Schritt für die Energiewende bedeuten. Der LaVo-Antrag bezieht sich aber (notwendigerweise) ausschließlich auf Neubauten und Sanierung von Dachanlagen. Von daher ist das bei weitem nicht ausreichend, um für die Energiewende bis 2030 einen ausreichenden Beitrag zu leisten.
- Bisher ist es so, dass bei allen Bauanträgen in den Gemeinde- und Stadträten der jeweilige Bebauungsplan für das Haus berücksichtigt werden muss, ob eine PV-Dachanlage infrage kommt. Durch das obengenannte Vorrangprinzip würde das geändert.
- Eine solare Baupflicht widerspricht kommunalen Baumschutzverordnungen in entsprechenden Fällen.
- Es widerspricht dem Schwammstadtprinzip (siehe dazu Zeile 322ff.), das ja unter anderem eine Dachbegrünung begünstigen soll.
- Nicht berücksichtigt wurden darüber hinaus Dächer, die asymmetrisch sind, die wenig geeigneten Nordseiten von Dächern, die notwendigen Abstände der Module, gegebenenfalls Dachgauben, etc.pp.
- Es gibt gegenwärtig eine überbordende Nachfrage nach PV-Dachanlagen. Handwerkerleistung und Angebot stehen hierzu in keinem Verhältnis. Die Netzbetreiber kommen aufgrund der hohen Nachfrage kaum mit den Anschlüssen voran. Hohe Wartezeiten sind die Folge. Ein derartiger Eingriff in die Eigentumsrechte ist von daher gar nicht erforderlich.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERNS LEBENSGRUNDLAGEN ERHALTEN |
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Antragsteller*in: | KV Fürstenfeldbruck (dort beschlossen am: 20.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.04.2023, 09:11 |