Dieser Antrag ergibt sich unter anderem aus unserem Antrag zu Zeile 231ff. Es ist völlig unmöglich, bis zum Jahre 2030 ausreichend überschüssigen Strom aus Dachflächen zu realisieren.
Die obengenannte Öffnung der Flächenkulisse wird bislang auf Bundesebene verweigert aus Gründen der Steuerung bei Naturschutz, Agrarwirtschaft, Landschaftsgestaltung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Dagegen gibt es in Bayern einige Gebiete, die aufgrund einer landwirtschaftlichen Benachteiligung (Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) vom 22. Januar 2002) als Ausnahme eine Förderung von Freiflächenanlagen durch das EEG erhalten und deshalb nicht dieser Beschränkung unterliegen. Obwohl in diesen Gebieten gerade aktuell PV-Freiflächenanlagen wie Pilze aus dem Boden schießen, spielen obengenannte Ablehnungsgründe in allen 4 Fällen nicht die geringste Rolle.
Außerdem bedeutet die bisherige Regelung deshalb eine Ungleichbehandlung in der Planungshoheit der Gemeinden.
Weil im Winter mehr Wind weht, und im Sommer mehr Sonne scheint, reicht es keinesfalls aus, die Windkraft auszubauen - die Solarenergie wird in ähnlichem Maß für den Sommer benötigt.
Die Formulierung „Initiative im Bundesrat“ ist erforderlich in einem bayrischen Regierungsprogramm. Das Ziel ist, darüber hinaus im Bundesverband das Thema aufzugreifen und zu diskutieren.