Die Parkgebühren im Freistaat sind gedeckelt auf 30,70 € pro Jahr bei Anwohnerparken und max. 2,50 € pro Stunde bei Kurzzeit-Parkplätzen. Die Sätze sind viel zu niedrig und decken nicht einmal die Verwaltungskosten. Zudem entfalten sie kaum eine Lenkungswirkung. Um diese zu bewirken und auch Einnahmen für die Kommunen und damit eine Mitfinanzierung der Verkehrswende in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen, brauchen unsere Kommunen endlich die Freiheit zur eigenmächtigen Gestaltung der Parkgebühren, wie in vielen anderen Bundesländern auch. Auch andere Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Nahverkehrsabgabe oder Citymaut, sind derzeit nicht möglich.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERNS LEBENSGRUNDLAGEN ERHALTEN |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Nürnberg-Stadt (dort beschlossen am: 20.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.05.2023, 21:47 |