Die Änderung konkretisiert die Pläne zur Verbraucherberatung. Insbesondere im Bereich der Schuldner*innenberatung, einer originären Aufgabe der Länder, gibt es aktuell häufig noch mehr Bedarf als Angebot. Der Bund hat hierfür zusätzliches Geld bereitgestellt. Aktuell kommt es leider dazu, dass Menschen erst sehr spät, manchmal zu spät, einen Termin bei der unabhängigen Schuldner*innenberatung bekommen und so häufig (zu) lang in der Ver- und Überschuldungsspirale hängen oder teils auf dubiose Anbieter auf dem Markt zurückgreifen.
Weitere Begründung mündlich.