Bereits versiegelte Flächen können auch mit anderen Nutzungen bebaut werden, wenn die vorherige Nutzung nicht mehr benötigt wird, bevor unversiegelte Flächen verseiegelt werden. Das passt auch mit dem Folgesatz zusammen (wenn sie tatsächlich nicht mehr benötigt werden, werden sie entsiegelt.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERNS LEBENSGRUNDLAGEN ERHALTEN |
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Antragsteller*in: | Frederik Ostermeier (KV München) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2023, 07:43 |