Dieser Antrag dient ausschließlich zu der Erläuterung des Antrags des Kreisverbands Fürstenfeldbruck, da die in dem Link zu sehenden Anhänge bisher nicht hinzugefügt werden konnten:
Erläuterungen aus Energieatlas Bayern und Verordnung AVEn
Die Erläuterung ist deshalb erforderlich, weil viele der Delegierte aus Landkreisen kommen, die die Begrenzung von PV-Freiflächenanlagen (bis 20 MB) auf Autobahnen und Bahnstrecken gar nicht kennen, weil ihre Landkreise zu den landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten gehören, wie in der Karte des Energieatlas Bayern zu entnehmen ist.
Diese Regelung ist eine rein bayrische Verordnung, die es in Bundesländern soweit bekannt nicht gibt. Deshalb betrifft das unseren und viele andere Landkreise, insbesondere auch das übrige Deutschland. Auch das EEG betrifft nur Anlagen von 1 – 20 MWp. Größere Anlagen schließen Verträge mit großen Firmen und benötigen nicht die Sicherheit der EEG-Mittel. Das ist aus der beigefügten Tabelle aus der Verordnung zu entnehmen.