Studentische Beschäftigte bilden eine große, prekär angestellte, Beschäftigungsgruppe. Trotz ihrer Arbeit für den öffentlichen Dienst sind sie regelmäßig von Armut bedroht. Durch das momentane System stehen studentische Beschäftigte unter permanenter Bewährung, in dem die Nichteinhaltung von Arbeitnehmer*innenrechten den Regelfall darstellt. Die gegenwärtigen Bedingungen sind prekär und begünstigen die Unterwanderung von Arbeitnehmer*innenrechten. Ohne einen tarifvertragliche Regelung wird es keine Besserung für studentische Beschäftigte im universitären Kontext geben, weil die Universitäten dazu gezwungen werden an allen Enden zu sparen, somit muss sich etwas auf der Länderebene ändern. Die studentischen Beschäftigten sind für einen regulär funktionierenden Universitätsbetrieb unerlässlich und dennoch haben sie keine Möglichkeit für ihre Rechte einzutreten ohne fürchten zu müssen, dass ihre Verträge nicht verlängert werden und eine andere Person angestellt wird, die sich mit den Arbeitsbedingungen zufriedenstellt.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND ZUKUNFTSFÄHIG WIRTSCHAFTEN |
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Antragsteller*in: | LAG Hochschule – Forschung – Technologie (dort beschlossen am: 19.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.04.2023, 19:33 |