Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Bayern (dort beschlossen am: 01.07.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.09.2017, 09:20 |
A7: Finanzierung des geistlichen Führungspersonals der Kirchen (u.a. Bischöfe) durch den Staat beenden!
Titel
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen in Bayern fordern, dass auf bayerischer Ebene ein Dialog
des Freistaats mit der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche geführt
werden soll, der zum Ziel hat, den in Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit
Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung formulierten Auftrag zur Ablösung der
Staatsleistungen zu erfüllen.
Begründung
Artikel 140 Grundgesetz lautet: "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."
Artikel 137 Abs. 1 Weimarer Verfassung klärt: "Es besteht keine Staatskirche."
Artikel 138 Abs. 1 Weimarer Verfassung verlangt: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
Der Verfassungsauftrag, die direkten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, besteht also seit nahezu 100 Jahren. Er beinhaltet sowohl die Anerkenntnis, dass diese Staatsleistungen einen Ausgleich für die Einziehung kirchlicher Besitztümer im Rahmen der Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren darstellen, zugleich aber auch die Aufforderung, die Staatsleistungen zeitlich zu begrenzen. Die vom Bundesvorstand eingerichtete Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ bekundet in ihrem Abschlussbericht: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen diesen Verfassungsauftrag endlich umsetzen.“
Zwischen 1950 und 2010 haben die beiden großen Kirchen in Bayern zusammen über 3 Milliarden Euro erhalten. In dieser Zeit verzehnfachten sich die jährlichen Staatsleistungen (1950: 8.024.000 Euro, 2010: 87.230.000 Euro). Mit den Geldern werden vor allem Beschäftigte der Kirchen bezahlt, angefangen von den einfachen Angestellten bis hin zu den Bischöfen. Dies geht aus den Staatshaushalten dieser Jahre hervor, insbesondere dem Einzelplan 05 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Die Leistungen an die Katholische Kirche erfolgen gemäß Gesetz zur Ausführung konkordats- und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen Bayerns (AGKStV) vom 7. April 1925 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2220-3-K) veröffentlichten bereinigten Fassung. Das AGKStV wurde am 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 641) dahingehend geändert, dass für die Personalkosten ab 2013 pauschale Zahlungen geleistet werden. Damit tauchen die einzelnen Haushaltstitel, z.B. 684-01-6 Jahresrenten für 7 Erzbischöfe und Bischöfe, 684 02-5 Gehaltszulagen für 12 Weihbischöfe sowie die Jahresrenten für 14 Dignitäre (684 03-4), 60 Kanoniker (684 04-3) und 42 Domvikare (684 05-2) nicht mehr lesbar auf. Der Haushaltsansatz für pauschale Zahlungen für den Personalaufwand der sieben bayerischen (Erz-)Diözesen einschließlich Abwicklung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe liegt 2016 bei 11.800.000 Euro.
Die Leistungen an die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern erfolgen gemäß Art. 21 des Vertrages zwischen dem Bayerischen Staat und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern r.d.Rh. vom 15. November 1924 (BayRS 2220-1-K) in Verbindung mit Art. 2 des Gesetzes zur Ausführung konkordats- und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen Bayerns (AGKStV, GVBl 2012 S. 641 ff.). Der Haushaltsansatz für den pauschalen Personalaufwand des evangelisch-lutherischen Landeskirchenrats beträgt 2016 Jahr genau 2 Millionen Euro.
Die Haushaltsansätze für sämtliche Leistungen (ohne Zuschüsse für Kirchenbauten) an die beiden Kirchen betragen 2016 für die katholische Kirche 81.550.000 Euro und für die evangelisch-lutherische Kirche 23.549.000 Euro, zusammen also 105 Millionen Euro.
Für die acht sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften*) liegen die Haushaltsansätze 2016 bei 589.000 Euro. Das sind 0,6 Prozent der Leistungen an beide großen Kirchen. Der Staatszuschuss wird mit Parität begründet und je Bekenntnisangehörigen bzw. Mitglied wie bei der Katholischen und der Evangelisch-lutherischen Kirche gewährt.
Die Leistungen des Freistaats Bayern "für kirchliche Gebäude usw." liegen 2016 bei 35.083.900 Euro (Haushaltsansatz).
Völlig unabhängig von den direkten "Staatsleistungen" an die Kirchen läuft die Finanzierung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Sie werden nach den gleichen Regeln finanziert wie alle "freien Träger", im Gesundheits- und Sozialsystem Deutschlands, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt. Caritas und Diakonie werden zu rund 98 Prozent durch den Staat bezahlt und nur zu 2 Prozent von den Kirchen.
Die Finanzierung der beiden großen Kirchen durch den Staat ist nicht mehr gerechtfertigt. Eine 1919 mögliche Ablösesumme für die Staatsleistungen ist angesichts der Milliardenbeträge, die den beiden Kirchen in nun beinahe hundert Jahren zugeflossen sind, längst beglichen.
Angesichts der erheblichen Veränderung in der Zusammensetzung der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihre religiöse oder religionsfreie Weltanschauung (weniger als 60 Prozent sind Mitglieder der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche, trotzdem steigen die Staatsleistungen kontinuierlich) und angesichts von rund einem Drittel konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger wird es immer wichtiger, die von der Verfassung geforderte Trennung von Staat und Kirche auch in die Praxis umzusetzen.
*) Alt-Katholische Kirche in Bayern,
Bund für Geistesfreiheit in Bayern,
Griechisch-Orthodoxe Metropolie (Vikariat Bayern),
Russisch-Orthodoxe Kirche in Bayern,
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, Vereinigung Bayern,
Evangelisch-Methodistische Kirche in Bayern,
Rumänisch-Orthodoxe Kirche in Bayern,
Humanistischer Verband Deutschlands - Bayern
Änderungsanträge
- Ä1 (Landesvorstand, Ulrike Gote (MdL), Eingereicht)