Neuer Titel, der auf die zwingende Begründung für die Antragstellung verweist: Bei der Ablösung der direkten Staatsleistungen handelt es sich um einen Verfassungsauftrag, der sich im Übrigen auch so in der Beschlusslage von Bündnis 90/Die Grünen auf Bundesebene wiederfindet.
In der ursprünglichen Begründung des A7 werden zudem folgende Änderungen vorgenommen:
Am Ende des drittletzten Absatzes der Begründung wird folgender Satz zur Klarstellung angefügt: "Diese Zahlungen sind nicht von der Ablösung der direkten Staatsleistungen betroffen."
Der vorletzte Absatz der Begründung wird gestrichen, weil es im Antrag nicht um die Frage geht, ob die Kirchen zuviel Staatsgelder erhalten sondern schlicht um die Umsetzung eines Verfassungsauftrages.