Begründung der neuen Überschrift:
Die Überschrift wird auf den verbleibenden Kern des Antrags angepasst. Auch wir sehen die Stromversorgung und die Versorgungssicherheit als eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und unterstützen daher die Forderung, dass die Infrastruktur des Übertragungsnetzes in eine Form mit größtmöglicher staatlicher Beteiligung übergeführt wird.
Begründung zur Streichung des ersten Absatzes im Antragstext:
Wir Grüne führen die Debatte über neue Stromleitungen seit über drei Jahren intensiv, fundiert und leidenschaftlich. Nach dem Parteiratsbeschluss vom März 2015 haben wir uns im Oktober 2015 auf einer Landesdelegiertenversammlung nochmal ausführlich mit dem Zusammenhang von Kohleausstieg, Energiewende, Ausbau Speicher und Netzausbau beschäftigt und dort mit sehr großer Mehrheit einen Antrag beschlossen. Die Landtagsfraktion hat einen eigenen Kongress zum Thema Netzausbau durchgeführt, bei der einen ganzen Tag und in vier Workshops verschiedenen Aspekten nachgegangen wurde.
Alle Argumente die in der Begründung des Antrags A8 aufgeführt werden sind nicht neu. Diese Argumente (Verhältnis zur dezentralen Energiewende, internationaler Stromhandel, Aarhus-Konvention, Kosten, Erdverkabelung) diskutiert die Partei seit Jahren auf verschiedenen Ebenen. Auch dieses Jahr im Februar beim regionalen Energiekongress in Schwandorf wurde der Netzausbau thematisiert. Weiterhin wurde der Netzausbau beim diesjährigen Energiekongress der Fraktion im Landtag mehrfach angesprochen. Von mehreren Referenten wurde betont, dass ein angemessener Netzausbau, den Bedarf für Speichersysteme und Windräder senkt.
Es gibt keine wesentliche neue Entwicklung seit unserer Beschlussfassung vor zwei Jahren. Die Politik der Staatsregierung, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern in vielfältiger Weise blockiert (nur als ein Beispiel: die 10H-Regelung) führt dazu, dass die Versorgungssicherheit in Bayern verschlechtert wird.
Viele Kritikpunkte an der Netzausbauplanung haben wir in unserem LDK-Beschluss 2015 bereits aufgenommen und die Forderung nach maximaler Transparenz, Berücksichtigung der Speichertechnologieentwicklung und Bürgerbeteiligung – auch bei der Entscheidung ob Erdkabel oder Freileitung – sind dort explizit genannt.
Daher halten wir es für sinnvoller, wenn wir Grüne uns jetzt den aktuellen Herausforderungen der Energiewende stellen. Mit AfD und FDP sind nun zwei Parteien in den Bundestag eingezogen, die offen gegen die Energiewende arbeiten. Ihnen entgegenzuwirken und zusätzlich die faktische Blockadepolitik der alten GROKO zu überwinden, ist Aufgabe genug.
Begründung zur Streichung des letzen Satzes im Antragstext:
Die Streichung ergibt sich zum einen daraus, dass er mit der inhaltlichen Frage, ob Stromtrassen öffentlich oder privat sein sollen, nichts zu tun hat.
Sie ist zudem angezeigt, weil der mit großer Mehrheit gefällte LDK-Beschluss vom Oktober 2015 in der Sache umfassender, detaillierter und exakter ist.
Drittens ergibt sich die Streichung daraus, dass es widersprüchlich ist, wenn im Ursprungsantrag einerseits eine Neubewertung gefordert wird, im letzten Satz aber eine Rückkehr zur inhaltlichen Bewertung in einem noch älteren Beschluss erfolgen soll.