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In der Begründung von A8 wird erläutert, dass HGÜ-Leitungen einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Natur darstellt. Die geplanten HGÜ-Leitungen sind überdimensioniert und nicht notwendig für die Energiewende.
Im Parteiratsbeschluß vom 15.03.15 sind HGÜ-Leitungen Bestandteil der Energiewende. Sie sollen nach einem berechneten Bedarf ermittelt werden. Die Beweislast soll bei der Bundesregierung und der Bundesretzagentur liegen. Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur haben den Bedarf der HGÜ-Leitungen festgestellt. Der Landesvorstand und die Landtagsfraktion akzeptieren diese Tatsache, ohne die Zahlen zu hinterfragen.
Mit diesem Parteiratsbeschluß wird die grüne Energiepolitik, weg von der regionalen,dezentralen Energiewende in der Hand der Bürgerinnen und Bürger hin zur zentralen Energiewende in die Hand der Konzerne gegeben.
Ein solches zentrales Thema wie die Ausrichtung der Energiewende kann nicht durch einen Parteiratsbeschluß festgelegt werden.
Deshalb müssen wir weg von diesem Parteiratsbeschluß und die Ausrichtung der Energiewende neu mit der Basis diskutieren.