Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landesausschuss (dort beschlossen am: 02.09.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.09.2017, 15:02 |
A3: Urwahl zum Spitzenduo zur Landtagswahl 2018
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
Die Landesdelegiertenversammlung beschließt zur Benennung von zwei
Spitzenkandidat*innen für die Bayerische Landtagswahl 2018 die Durchführung
einer Urwahl gemäß §12 (4) der Satzung. Diese zwei Spitzenkandidat*innen werden
in einer basisdemokratischen Wahl von allen Mitgliedern unserer Partei bestimmt.
Die Spitzenkandidat*innen vertreten die Partei im Wahlkampf in herausgehobener
Position. Sie verantworten die Wahlkampfstrategie und die Wahlkampagne gemeinsam
mit dem Landesvorstand.
Im Urwahlbrief soll dafür folgende Frage beantwortet werden(nach §12 (4) der
Satzung und nach §9 (4) Urabstimmungsordnung):
„Welche zwei Personen aus der folgenden Liste sollen Spitzenkandidat*innen von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern zur Landtagswahl 2018 sein?
(Hier folgen nach Geschlecht und alphabetisch nach Nachnamen geordnet die bis
zum Bewerbungsschluss eingegangenen Namen der Bewerber*innen)
Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen kann jede/r Abstimmungsberechtigte so
viel JA-Stimmen vergeben, wie Positionen zu besetzen sind. Pro Kandidat*in kann
nur eine Stimme vergeben werden. Der Wahlzettel kann insgesamt auch NEIN oder
ENTHALTUNG gekennzeichnet werden. Die Zahl der abgegebenen Stimmen für männliche
Bewerber darf die Zahl der für Männer offenstehenden Positionen nicht
übersteigen; in diesem Fall ist der Stimmzettel ungültig.“
Das Verfahren zur Umsetzung der Urabstimmung beschließt gemäß §6 (2) der
Urabstimmungsordnung der Landesausschuss.