Bei der Urwahl zur Bundestagswahl hat sich gezeigt, dass über potenzielle Kandidat*innen diskutiert wurde, von denen nicht einmal klar war, ob und wenn ja an welcher Position sie für ihren Landesverband in die Bundestagswahl gehen werden, da die meisten Landeslisten zum Bewerbungsschluss noch nicht aufgestellt waren.
Um diese unglückliche Situation bei der Urwahl zum Landtag zu vermeiden, sollte beim Bewerbungsschluss für die Spitzenkandidatur zum Landtag bereits feststehen, wie die Bezirkslisten aussehen.
Dies auch um bei den Spitzenkandidat*innen der Bezirke nochmal Werbung dafür machen zu können, sich für die Spitzenkandidatur des Landesverbandes zur Verfügung zu stellen.
Ein erneutes Debakel wie bei der Urwahl zur Bundestagswahl sollten wir vermeiden, da es unserem Ansehen als basisdemokratischer Partei schadet, wenn mit großem Aufwand eine Urwahl betrieben wird, bei der zumindest auf einer Position keine Auswahl vorhanden ist.