Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand, Landesausschuss, Finanzausschuss (dort beschlossen am: 02.09.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.09.2017, 11:52 |
F1: Verwendung des Überschusses aus 2016
Antragstext
Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Überschuss aus 2016 in Höhe von 39.830,20 wird wie folgt verwendet:
1. 35.000 Euro werden zur Finanzierung der Kampagne zu unserem Volksbegehren
gegen den Flächenfraß verwendet.
2. Die übrigen 4.830,20 Euro gehen in die Wahlkampfrücklagen.
Begründung
Die 35.000 Euro sind ein guter Grundstock für eine Kampagne, wenn auch natürlich noch nicht ausreichend. Natürlich werden noch andere Organisationen sich beteiligen und wir werden Spenden einwerben. Zum Vergleich: Die Kampagne zum Volksbegehren „Studiengebühren“ hatte rund 130.000 Euro gekostet, wir waren mit 15.000 Euro beteiligt.
Die knapp 5.000 Euro werden voraussichtlich zur Deckung der Ausgaben zur Bundestagswahl benötigt. Sollte hierfür Geld übrigbleiben, so fließt das Geld natürlich in die Landtagswahl. Hier planen wir mit einem Etat von rund 580.000 Euro zuzüglich Spenden.