Für die Umsetzung der Punkte 1. bis 3. braucht es erst eine innerparteiliche Diskussion und einen breiten Meinungsbildungsprozess bevor über die Frage einer Einführung eines Vielfaltsstatuts mit verbindlichem Anspruch ein Beschluss erfolgen kann. Mit Beschluss des vorliegenden Antrags einschließlich des beantragten Punkts 4 ist noch keine Vorabentscheidung getroffen, also z.B. noch nicht, ob oder in welcher Form eine Vielfaltsquote eingeführt wird. Einen demokratischen Diskussionsprozess halten wir jedoch schon aus Gründen unserer Glaubwürdigkeit unbedingt für angezeigt.
Antrag: | Vielfalt und gerechte Repräsentanz |
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Antragsteller*in: | LAG Inklusion und Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 28.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.10.2020, 08:19 |
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