Inklusion bedeutet, dass alle in ihrer Verschiedenheit gemeinsam die Gesellschaft sind. Die Formulierung „wir sind offen für…“ kann missverstanden werden, dass wir „die anderen“ einladen, als gehörten sie nicht selbstverständlich einfach dazu.
Die politische Aussage muss sich auf die Gesellschaft beziehen und dann erst auf die Partei, die nach ihrem Auftrag ja politische Interessensvertretung betreibt. Dies können die Partei und die Fraktionen für die Vielfalt in der Gesellschaft umso besser, je breiter der Ausschnitt von Menschen ist, die in ihr vertreten sind. Diesbezüglich müsste ein Vielfaltsstatut auch unterschiedliche Bildungswege und Berufsgruppen berücksichtigen, da die Gruppe der Nicht-Akademiker*innen ebenfalls deutlich unterpräsentiert ist. Deswegen ist das Merkmal „Bildung“ und „berufliche Tätigkeit“ im Text ergänzt worden, ebenso wurde „geschlechtliche Identität“ durch „persönliche Identität“ ergänzt, da dies geschlechtliche, aber auch psychische Identität einschließt.
Antrag: | Vielfalt und gerechte Repräsentanz |
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Antragsteller*in: | Adelheid Horneber (KV Ansbach) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.11.2020, 09:48 |
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