Antrag: | Für gute Arbeit: Beschäftigte schützen und Arbeitsbedingungen verbessern |
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Antragsteller*in: | Bernhard Schüßler (KV München-Land) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 08.07.2020, 00:25 |
Ä1 zu A4: Für gute Arbeit: Beschäftigte schützen und Arbeitsbedingungen verbessern
Antragstext
Von Zeile 28 bis 29 einfügen:
zu einer gerechten Entlohnung, einer sozialen Absicherung und einem ausreichendem Arbeitsschutz müssen folgen! Dazu gehört eine Anpassung des Kurzarbeiter*innen-Geldes, welches das Mindestlohnniveau (von aktuell 9,35€/h) nicht mehr unterschreiten soll..
Nach vielen Jahren der Diskussion und der mühsamen Arbeit von Gewerkschaften und
europäischen Unterstützungsorganisationen wie dem Verband der europäischen
Wanderarbeiter, kommt mit der Corona-Krise wieder neuer Schwung in die Debatte
über die unsäglichen Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie, der
Arbeit im Baugewerbe und in der Saisonarbeit im Rahmen der Obst- und Gemüseernte
landwirtschaftlicher Betriebe. Besonders hier werden Beschäftigte, meist aus
Osteuropa, sozial ungesichert und zu Niedriglöhnen über Subunternehmen
beschäftig. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Regeln von Arbeitszeiten,
Unterbringung und Arbeitsschutz zu wenig beachtet.
Werkverträge sind per se erst einmal nichts Schlechtes. Wir schließen sie ab,
wenn wir Handwerker*innen mit einer Leistung beauftragen oder ein Unternehmen
beauftragt mit einem Werkvertrag ein IT-Unternehmen mit der Wartung seiner
Server. Kritisch wird die Situation allerdings, wenn tausende von Arbeiter*innen
aus EU-Ländern über Werkverträge im Unternehmen mit bestimmten Tätigkeiten in
deren Kerngeschäft beauftragt werden, die sie zwar meist mit eigenem Werkzeug,
aber ohne eigenständige Handlungsspielräume durchführen müssen. Die
Beschäftigten werden rücksichtslos ausgebeutet. Sie arbeiten für niedrige Löhne,
zehn oder mehr Stunden, sechs Tage die Woche. Sie werden in engen Unterkünften
zusammengepfercht und in vollgestopften Bussen zu den Schichten gefahren. Diese
Geschäftsmodell hat keine Daseinsberechtigung.
Die Bundesregierung hat unter dem Eindruck der Corona-Krise nach langer
Tatenlosigkeit endlich Teile der Probleme erkannt. In der Fleischindustrie gibt
es mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das ein Verbot der
Werkvertragsbeschäftigung vorsieht, erste Fortschritte. Wir fordern daher das
sofortige Verbot dieser Werkverträge und fordern die Bundesregierung auf, dieses
Verbot der Werkverträge auch in einem Gesetz festzuschreiben. Damit ist das
Problem allerdings nur in einer Branche teilweise eingedämmt. Weitere Schritte
zu einer gerechten Entlohnung, einer sozialen Absicherung und einem
ausreichendem Arbeitsschutz müssen folgen! Dazu gehört eine Anpassung des Kurzarbeiter*innen-Geldes, welches das Mindestlohnniveau (von aktuell 9,35€/h) nicht mehr unterschreiten soll..
Ein wichtiger Punkt sind die Arbeitsbedingungen in den Betrieben. Es müssen
weitere Maßnahmen folgen, welche die Beschäftigten aus den Netzen der
Subunternehmen lösen, die heute Teile des Lohns einbehalten und ihn häufig mit
der Fahrt nach Deutschland, dem Transport zur Arbeitsstätte, den Kosten der
Unterkunft und der Versorgung mit Essen verrechnen. Es benötigt eine Anrechnung
von Wege- und Umkleidezeiten für die notwendige Schutz- und Arbeitskleidung auf
die Arbeitszeit. Der*die Arbeitgeber*in muss diese und alle weiteren nötigen
Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
Für die lange überfällige Möglichkeit zur Mitbestimmung braucht es dazu starke
Betriebsräte und Gewerkschaften, die für die Interessen der Beschäftigten
eintreten und Organisationen wie das Projekt „Faire Mobilität“, die die
Beschäftigten in ihrer Sprache beraten und für ihre Interessen eintreten. Die
Bundesregierung machte hier mit dem Beschluss, das Projekt langfristig zu
finanzieren, einen wichtigen Schritt. Beschäftigte, die sich nicht ausreichend
in deutscher Sprache verständigen können, über Ketten von Subunternehmen
beschäftigt werden und häufig ihre eigenen Arbeitsverträge nicht kennen, sind
ein leichtes Opfer für skrupellose Vermieter*innen und Subunternehmer*innen.
Durch Beratung in verschiedenen Sprachen und Aufklärung kann hier bereits
einiges erreicht werden.
Wir benötigen Mindeststandards für den Wohnraum von Unterkünften für
Beschäftigte, die aus anderen Ländern für Monate und Jahre nach Deutschland
kommen. Ausreichende Sanitäranlagen, Sozialräume, Kochmöglichkeiten, die
Begrenzung der Zahl von Menschen je Schlafraum, die Chance auf eigene
Sozialsphäre und die daraus folgende Mindestquadratmeterzahl pro Person. Das
alles zu verhältnismäßigen Mietpreisen gemessen an den ortsüblichen Miethöhen.
Diese Bedingungen sollten für Menschen in Deutschland im 21. Jahrhundert eine
Selbstverständlichkeit sein und kein Gut, wofür die Betroffenen kämpfen müssen.
Neben diesen Mindeststandards braucht es auch hier regelmäßige Kontrollen.
Die Zuständigkeit für die Kontrollen der Unterkünfte nach Arbeitsstättengesetz
beispielsweise liegt bei den Gemeinden, die ihren Aufgaben häufig nicht
nachgekommen sind, weil Werkvertragsbeschäftigte zwar in ihren Gemeinden in
Sammelunterkünften lebten, die Betriebe, bei denen sie beschäftigt waren, sich
jedoch in entfernten Nachbargemeinden befanden. Den Behörden fehlte so häufig
die Kenntnis des Problems, wenn von Subunternehmen selbst z.B. Lagerräume
angemietet wurden, in denen viele Beschäftigte untergebracht wurden. Wir
benötigen viel mehr Kontrollen, die über Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen,
Pausen, Arbeitsschutz und der Einhaltung der Tarifverträge wachen. Die
Beweislast muss bei den Betrieben liegen. Diese Kontrollen sollten in einer
Organisation, etwa der Bundeszollverwaltung, gebündelt werden, um den vielen
schwarzen Schafen in der Branche nicht die Möglichkeit zu geben, die
Kontrolleur*innen gegeneinander auszuspielen. Die Umsetzung dieser Forderung
kann nur funktionieren, wenn das Personal zur Kontrolle der Missstände massiv
ausgebaut wird. In den letzten Jahren kam es bei den zuständigen
Gewerbeaufsichtsämtern zu einem starken Ausdünnen der Personaldecke, hunderten
unbesetzten Stellen und damit auch zu einer Verringerung der Kontrollen in den
Betrieben. Zusätzlich braucht es eine elektronische und manipulationssichere
Arbeitszeiterfassung. Ein wichtiger Punkt zur Verfolgung der Missstände und zur
Benennung der Verantwortlichen ist darüber hinaus die Nachunternehmerhaftung
beim Arbeitsschutz.
Grundsätzlich benötigen wir ein Verbot der langen Ketten von Subunternehmen.
Häufig können sowohl die zuständigen Behörden als auch die Beschäftigten selbst
nicht mehr erkennen, wo sie unter welchen rechtlichen Bedingungen beschäftigt
sind. Es muss folglich immer und bei allen Beschäftigten erkennbar sein, wo sie
angestellt sind, welchem Tarifvertrag sie unterliegen und welche Unternehmen
möglicherweise von ihrer Beschäftigung profitieren.
Wir fordern daher:
- Ein sofortiges Verbot der Werkverträge in der Fleischindustrie
- Eine Aufstockung des Personals beim Arbeitsschutz und der
Lebensmittelhygiene
- Eine Nachunternehmerhaftung der einstellenden Betriebe in der
Fleischindustrie im Bereich Arbeitsschutz
- Eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten Beschäftigte über
Subunternehmen zu beschäftigen bzw. die Pflicht, diese
Beschäftigungsketten jederzeit nachvollziehbar und dauerhaft transparent
zu machen
- Eine klare Definition der Mindeststandards von Gemeinschaftsunterkünften
hinsichtlich der Anforderungen z.B. an die Sanitäranlagen und
Gemeinschaftsräume (Küchen etc.) sowie eine Begrenzung der Möglichkeit,
mehrere Beschäftigte in einem Raum unterzubringen und damit eine
Mindestquadratmeterzahl pro Person
- Beschäftigung in Deutschland muss immer in Verbindung mit dem Erwerb von
Leistungen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
stehen, damit ein Ende der Sonderregelungen für Beschäftigung im Obst- und
Gemüseanbau
- Eine einheitliche Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von
Arbeitszeiten, Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenvorschriften und aller
geltenden Gesetzen sowie ausreichend Personal, Kontrollen regelmäßig
durchzuführen
- Die Bereitstellung aller nötigen Arbeitsmittel ohne Anrechnung auf das
Gehalt
- Die Anrechnung von Weg- und Umkleidezeiten auf die Arbeitszeit
- Die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen verschiedenen
Kontrollbehörden wie Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsämtern und
Gewerbeaufsicht zu verstärken
- Die Betriebsräte an einem Standort müssen für die gesamte Belegschaft
zuständig sein
- Verpflichtende landeseinheitliche Hygienekonzepte in der Fleischindustrie
einzuführen
Von Zeile 28 bis 29 einfügen:
zu einer gerechten Entlohnung, einer sozialen Absicherung und einem ausreichendem Arbeitsschutz müssen folgen! Dazu gehört eine Anpassung des Kurzarbeiter*innen-Geldes, welches das Mindestlohnniveau (von aktuell 9,35€/h) nicht mehr unterschreiten soll..
Nach vielen Jahren der Diskussion und der mühsamen Arbeit von Gewerkschaften und
europäischen Unterstützungsorganisationen wie dem Verband der europäischen
Wanderarbeiter, kommt mit der Corona-Krise wieder neuer Schwung in die Debatte
über die unsäglichen Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie, der
Arbeit im Baugewerbe und in der Saisonarbeit im Rahmen der Obst- und Gemüseernte
landwirtschaftlicher Betriebe. Besonders hier werden Beschäftigte, meist aus
Osteuropa, sozial ungesichert und zu Niedriglöhnen über Subunternehmen
beschäftig. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Regeln von Arbeitszeiten,
Unterbringung und Arbeitsschutz zu wenig beachtet.
Werkverträge sind per se erst einmal nichts Schlechtes. Wir schließen sie ab,
wenn wir Handwerker*innen mit einer Leistung beauftragen oder ein Unternehmen
beauftragt mit einem Werkvertrag ein IT-Unternehmen mit der Wartung seiner
Server. Kritisch wird die Situation allerdings, wenn tausende von Arbeiter*innen
aus EU-Ländern über Werkverträge im Unternehmen mit bestimmten Tätigkeiten in
deren Kerngeschäft beauftragt werden, die sie zwar meist mit eigenem Werkzeug,
aber ohne eigenständige Handlungsspielräume durchführen müssen. Die
Beschäftigten werden rücksichtslos ausgebeutet. Sie arbeiten für niedrige Löhne,
zehn oder mehr Stunden, sechs Tage die Woche. Sie werden in engen Unterkünften
zusammengepfercht und in vollgestopften Bussen zu den Schichten gefahren. Diese
Geschäftsmodell hat keine Daseinsberechtigung.
Die Bundesregierung hat unter dem Eindruck der Corona-Krise nach langer
Tatenlosigkeit endlich Teile der Probleme erkannt. In der Fleischindustrie gibt
es mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das ein Verbot der
Werkvertragsbeschäftigung vorsieht, erste Fortschritte. Wir fordern daher das
sofortige Verbot dieser Werkverträge und fordern die Bundesregierung auf, dieses
Verbot der Werkverträge auch in einem Gesetz festzuschreiben. Damit ist das
Problem allerdings nur in einer Branche teilweise eingedämmt. Weitere Schritte
zu einer gerechten Entlohnung, einer sozialen Absicherung und einem
ausreichendem Arbeitsschutz müssen folgen! Dazu gehört eine Anpassung des Kurzarbeiter*innen-Geldes, welches das Mindestlohnniveau (von aktuell 9,35€/h) nicht mehr unterschreiten soll..
Ein wichtiger Punkt sind die Arbeitsbedingungen in den Betrieben. Es müssen
weitere Maßnahmen folgen, welche die Beschäftigten aus den Netzen der
Subunternehmen lösen, die heute Teile des Lohns einbehalten und ihn häufig mit
der Fahrt nach Deutschland, dem Transport zur Arbeitsstätte, den Kosten der
Unterkunft und der Versorgung mit Essen verrechnen. Es benötigt eine Anrechnung
von Wege- und Umkleidezeiten für die notwendige Schutz- und Arbeitskleidung auf
die Arbeitszeit. Der*die Arbeitgeber*in muss diese und alle weiteren nötigen
Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
Für die lange überfällige Möglichkeit zur Mitbestimmung braucht es dazu starke
Betriebsräte und Gewerkschaften, die für die Interessen der Beschäftigten
eintreten und Organisationen wie das Projekt „Faire Mobilität“, die die
Beschäftigten in ihrer Sprache beraten und für ihre Interessen eintreten. Die
Bundesregierung machte hier mit dem Beschluss, das Projekt langfristig zu
finanzieren, einen wichtigen Schritt. Beschäftigte, die sich nicht ausreichend
in deutscher Sprache verständigen können, über Ketten von Subunternehmen
beschäftigt werden und häufig ihre eigenen Arbeitsverträge nicht kennen, sind
ein leichtes Opfer für skrupellose Vermieter*innen und Subunternehmer*innen.
Durch Beratung in verschiedenen Sprachen und Aufklärung kann hier bereits
einiges erreicht werden.
Wir benötigen Mindeststandards für den Wohnraum von Unterkünften für
Beschäftigte, die aus anderen Ländern für Monate und Jahre nach Deutschland
kommen. Ausreichende Sanitäranlagen, Sozialräume, Kochmöglichkeiten, die
Begrenzung der Zahl von Menschen je Schlafraum, die Chance auf eigene
Sozialsphäre und die daraus folgende Mindestquadratmeterzahl pro Person. Das
alles zu verhältnismäßigen Mietpreisen gemessen an den ortsüblichen Miethöhen.
Diese Bedingungen sollten für Menschen in Deutschland im 21. Jahrhundert eine
Selbstverständlichkeit sein und kein Gut, wofür die Betroffenen kämpfen müssen.
Neben diesen Mindeststandards braucht es auch hier regelmäßige Kontrollen.
Die Zuständigkeit für die Kontrollen der Unterkünfte nach Arbeitsstättengesetz
beispielsweise liegt bei den Gemeinden, die ihren Aufgaben häufig nicht
nachgekommen sind, weil Werkvertragsbeschäftigte zwar in ihren Gemeinden in
Sammelunterkünften lebten, die Betriebe, bei denen sie beschäftigt waren, sich
jedoch in entfernten Nachbargemeinden befanden. Den Behörden fehlte so häufig
die Kenntnis des Problems, wenn von Subunternehmen selbst z.B. Lagerräume
angemietet wurden, in denen viele Beschäftigte untergebracht wurden. Wir
benötigen viel mehr Kontrollen, die über Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen,
Pausen, Arbeitsschutz und der Einhaltung der Tarifverträge wachen. Die
Beweislast muss bei den Betrieben liegen. Diese Kontrollen sollten in einer
Organisation, etwa der Bundeszollverwaltung, gebündelt werden, um den vielen
schwarzen Schafen in der Branche nicht die Möglichkeit zu geben, die
Kontrolleur*innen gegeneinander auszuspielen. Die Umsetzung dieser Forderung
kann nur funktionieren, wenn das Personal zur Kontrolle der Missstände massiv
ausgebaut wird. In den letzten Jahren kam es bei den zuständigen
Gewerbeaufsichtsämtern zu einem starken Ausdünnen der Personaldecke, hunderten
unbesetzten Stellen und damit auch zu einer Verringerung der Kontrollen in den
Betrieben. Zusätzlich braucht es eine elektronische und manipulationssichere
Arbeitszeiterfassung. Ein wichtiger Punkt zur Verfolgung der Missstände und zur
Benennung der Verantwortlichen ist darüber hinaus die Nachunternehmerhaftung
beim Arbeitsschutz.
Grundsätzlich benötigen wir ein Verbot der langen Ketten von Subunternehmen.
Häufig können sowohl die zuständigen Behörden als auch die Beschäftigten selbst
nicht mehr erkennen, wo sie unter welchen rechtlichen Bedingungen beschäftigt
sind. Es muss folglich immer und bei allen Beschäftigten erkennbar sein, wo sie
angestellt sind, welchem Tarifvertrag sie unterliegen und welche Unternehmen
möglicherweise von ihrer Beschäftigung profitieren.
Wir fordern daher:
- Ein sofortiges Verbot der Werkverträge in der Fleischindustrie
- Eine Aufstockung des Personals beim Arbeitsschutz und der
Lebensmittelhygiene
- Eine Nachunternehmerhaftung der einstellenden Betriebe in der
Fleischindustrie im Bereich Arbeitsschutz
- Eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten Beschäftigte über
Subunternehmen zu beschäftigen bzw. die Pflicht, diese
Beschäftigungsketten jederzeit nachvollziehbar und dauerhaft transparent
zu machen
- Eine klare Definition der Mindeststandards von Gemeinschaftsunterkünften
hinsichtlich der Anforderungen z.B. an die Sanitäranlagen und
Gemeinschaftsräume (Küchen etc.) sowie eine Begrenzung der Möglichkeit,
mehrere Beschäftigte in einem Raum unterzubringen und damit eine
Mindestquadratmeterzahl pro Person
- Beschäftigung in Deutschland muss immer in Verbindung mit dem Erwerb von
Leistungen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
stehen, damit ein Ende der Sonderregelungen für Beschäftigung im Obst- und
Gemüseanbau
- Eine einheitliche Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von
Arbeitszeiten, Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenvorschriften und aller
geltenden Gesetzen sowie ausreichend Personal, Kontrollen regelmäßig
durchzuführen
- Die Bereitstellung aller nötigen Arbeitsmittel ohne Anrechnung auf das
Gehalt
- Die Anrechnung von Weg- und Umkleidezeiten auf die Arbeitszeit
- Die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen verschiedenen
Kontrollbehörden wie Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsämtern und
Gewerbeaufsicht zu verstärken
- Die Betriebsräte an einem Standort müssen für die gesamte Belegschaft
zuständig sein
- Verpflichtende landeseinheitliche Hygienekonzepte in der Fleischindustrie
einzuführen
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