Der Änderungsantrag wurde gemeinschaftlich mit den Antragsteller*innen formuliert.
Antrag: | Mut zur „Konsultative“: Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung |
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Antragsteller*in: | Yasmin Hübel (KV Ansbach) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.07.2020, 16:56 |
Antrag: | Mut zur „Konsultative“: Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung |
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Antragsteller*in: | Yasmin Hübel (KV Ansbach) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.07.2020, 16:56 |
und Verwaltungsebenen eine neue Form der Konsultationsverfahren verpflichtend vorangestellt wird: Hierzu sind zukünftig beratende Bürgerbeteiligungsverfahren,z.B. im Sinne zufallsrekrutierter Konsensuskonferenzen, gesetzlich verpflichtend für alle Infrastrukturentscheidungen und andere Projekte der Orts-, Regional- oder Landesentwicklung, die das Gemeinwohl wesentlich betreffen, anzuwenden.
Ziel der Politik von Bündnis 90/Die Grünen ist eine frühzeitige und
tiefgreifende Konsultation der Bürger*innenschaft bei allen öffentlichen
Projekten. Wir wollen keine Politik für Menschen, sondern Politik mit und von
Menschen.
Dafür wollen wir, dass künftig den Entscheidungsverfahren auf allen Bürokratie-
und Verwaltungsebenen eine neue Form der Konsultationsverfahren verpflichtend
vorangestellt wird: Hierzu sind zukünftig beratende Bürgerbeteiligungsverfahren,z.B.
im Sinne zufallsrekrutierter Konsensuskonferenzen, gesetzlich verpflichtend für Infrastrukturentscheidungen und andere Projekte der Orts-, Regional- oder Landesentwicklung, die das Gemeinwohl wesentlich betreffen, anzuwenden.
alle
Zur Absicherung und Entwicklung strukturierter und geordneter Verfahren der
beratenden Bürgerbeteiligungsprozesse fordern Bündnis 90/Die Grünen, auf allen
betroffenen Hierarchieebenen unabhängige und zur Neutralität
verpflichteteKoordinierungsstellen für die Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger in Konsultativverfahren einzurichten. Deren Aufgabe soll es sein,
Leitlinien für eine konsultative Struktur in Gesetzen und Verordnungen sowie der
öffentlichen Projektentwicklung zu entwerfen und fortzuschreiben. Die
Koordinierungsstellen sollen zudem die Partizipationskultur fördern, frühzeitig
(bereits zu Beginn von Projektierungsüberlegungen) alle anstehenden Vorhaben
öffentlich machen und Konsultativverfahren organisieren sowie begleiten.
Der Änderungsantrag wurde gemeinschaftlich mit den Antragsteller*innen formuliert.
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