Städte und Gemeinden brauchen dringen Grundstücke zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Hierzu bieten sich verschiedene Maßnahmen an:
- durch Wiedereinführung der Grundsteuer-C (Baulandsteuer). Denn wer für brachliegendes, aber bebaubares Land Steuer zahlen muss, wird es sich gut überlegen, ob ein weiteres Zuwarten wirtschaftlich sinnvoll ist.
- durch die Einführung eines Grundfreibetrag zweckgebunden für Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden und deren kommunale Wohnungsunternehmen für den Mietwohnungsbau geschaffen werden.
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