Der Boden ist kein Gut wie jedes andere. Vergleichbar Wasser und Luft ist er unverzichtbar für das menschliche Dasein. Boden ist zugleich unvermehrbar. Daher verbietet es sich, Boden dem freien Marktgeschehen zu überlassen. Unsere Verfassung betont die Gemeinwohlbindung des Eigentums. Beim Boden ist dem in besonderer Weise Rechnung zu tragen.
Kapitel: | Bayern - Land der Chancen für alle |
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Antragsteller*in: | KV München (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 11:52 |
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