Auch der Zugang zu Hochschulen soll Geflüchteten erleichtert werden, damit ein vor der Flucht begonnenes Studium weitergeführt werden kann, bzw. ein Studium begonnen werden kann, wenn bereits ein Abitur oder eine vergleichbare Qualifikation vor der Flucht erworben wurde.
Kapitel: | Bayern und die Welt - Zusammenhalt macht stark |
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Antragsteller*in: | LAG Hochschule/Forschung/Technologie (dort beschlossen am: 07.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2018, 18:29 |
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