Die Schaffung eines einheitlichen Verkehrsverbundes innerhalb von Bayern ist nicht zwangsläufig mit dem Bayern-Pass bzw. der Einführung einer landesweiten Netzkarte verbunden und sollte hier auch nicht erwähnt werden.
Zudem macht das Vorziehen von Zeile 439 - 441 diese Sätze unnötig. (parallele redaktionelle Änderung)
Kommentare
Aljoscha Labeille: