Ohne ein Verbandsklagerecht haben Tierschutzorganisationen zwar die Möglichkeit, bei Straftaten Anzeige zu erstatten Nicht jede Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzrecht stellt aber eine Straftat dar. Dem Täter muss vielmehr eine persönliche Schuld in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Daran sind in der Vergangenheit viele Strafanzeigen gescheitert. Ein Verbandsklagerecht verändert zwar nicht unmittelbar die niedrigen Standards im Tierschutzrecht. Es trägt aber dazu bei, geltendes Recht durchzusetzen, wodurch das Ausmaß an Tierleid erheblich gelindert werden kann.
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Bettina Goldner (KV Ebersberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2018, 10:09 |
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