Die Kompetenzen der Bundesländer im Bereich Luftreinhaltung betreffen wegen umfangreicher und bindender EU- und Bundesgesetzgebung v.a. Ermessensspielräume bei der Erstellung und Kontrolle von Luftreinhalteplänen, die bei lokaler Überschreitung von Grenzwerten als Verwaltungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Maßnahmen in 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München etwa: LKW Transit-Verbot, Umweltzone München, d.h. ab dem mittleren Ring nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette, Tempolimit, Verkehrsbeeinflussung, Förderung E-Mobilität
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Europa, Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 06.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2018, 14:44 |
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Thomas Allner-Kiehling: