Da die Städte und Gemeinden am besten wissen wie Mietsituation ist, sollen diese einen bestimmen Einfluss auf diese erhalten. Es solle in diesen Fall über die erhoben Miete und dadurch beeinflusste die ortsüblichen Vergleichsmiete geschehen. Es muss aber durch aber durch anderen Instrumente wie Erhaltungssatzungen flektieren werde.
Projekt: | Projekte zu Kapitel 2 |
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Antragsteller*in: | Frank Dürsch (KV München-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.04.2018, 00:21 |