Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2018, 12:34 |
GO1: Änderungsantragsschluss
Antragstext
In der Geschäftsordnung für Landesversammlungen wird § 3 (Anträge) der fünfte
Absatz geändert:
(alt)
Der Antragsschluss für Änderungsanträge kann vorab festgelegt werden, auf bis zu
sieben Tage vor einer ordentlichen LDK und auf maximal 14 Tage vor einer
Programm-LDK. Die Bestimmung eines frühzeitigen Änderungsantragsschluss bedarf
der Zustimmung der Versammlung. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst
abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw.
Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt
die Schlussabstimmung.
(neu)
Der Antragsschluss für Änderungsanträge kann vorab festgelegt werden, auf bis zu
sieben Tage vor einer ordentlichen LDK und auf maximal 14 Tage vor einer
Programm-LDK. Die Bestimmung eines frühzeitigen Änderungsantragsschluss bedarf
der Zustimmung der Versammlung. Andernfalls gilt der Beginn der Versammlung als
Änderungsantragsschluss. Der weitest gehende Änderungsantrag ist zuerst
abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw.
Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt
die Schlussabstimmung.
Begründung
Für den Fall, dass die Versammlung dem vorgeschlagenen Änderungsantragsschluss nicht zustimmt, gibt es mit dem ergänzten Satz nun eine Rückfall-Regelung.
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