Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 12:36 |
F1: Ausgleich des negativen Reinvermögens
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
- Im Haushalt des Landesverbandes ist mindestens ein Betrag von 70.000 pro
Jahr zur Auffüllung des negativen Reinvermögens einzustellen.
- Der Personaletat für den Landesvorstand ist stets so zu kalkulieren, dass
alle fünf Mitglieder des Landesvorstandes nicht mandatiert sind.
Eingesparte Personalkosten für den Landesvorstand, beispielsweise durch
mandatierte Landesvorstandsmitglieder, sind zur Auffüllung des negativen
Reinvermögens zu verwenden.
- Diese Maßnahmen gelten, bis das negative Reinvermögen wieder vollständig
ausgeglichen ist.
Begründung
Nach dem Wahljahr 2018 beträgt das Reinvermögen des Landesverbandes gemäß der auf der LDK Regensburg 1989 beschlossenen Darstellungsweise (sogenannte „Regensburger Bilanz“) -340.439,97 Euro (-255.873,04 Euro durch das Volksbegehren Flächenfraß und dem Landtagswahlkampf sowie -84.566,93 Euro durch das Defizit aus dem laufenden Haushalt).
Gemäß der Darstellungsweise in der „Regensburger Bilanz“ wird die dem Landesverband im laufenden Jahr zustehende Staatliche Parteienfinanzierung (2018: 1.044.740,88 Euro) als Rücklage ausgewiesen und erst im Folgejahr in den Haushalt eingestellt. Die Liquidität des Landesverbandes ist dadurch stets gewährleistet.
Dennoch verpflichtet uns unsere Finanzordnung gemäß Ziffer 6.5, Maßnahmen zum Ausgleich des negativen Reinvermögens in der „Regensburger Bilanz“ zu ergreifen. Mit den beantragten Maßnahmen soll das negative Reinvermögen bis spätestens zur nächsten Landtagswahl wieder ausgeglichen werden.