Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzung und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landesausschuss (dort beschlossen am: 20.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 17:45 |
S1: Satzungsreform zur geschlechtlichen Vielfalt
Antragstext
1. Satzung und Frauenstatut (durchgängig)
Ersetze "Mindestparität" durch "Mindestquotierung"
2. Satzung, Präambel, Absatz 3
Ersetze (alte Fassung):
Ein wesentliches Ziel ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von
Frauen. Frauen und Männer bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass sich eine
Veränderung durch das bloße Hoffen auf gute Vorsätze nicht erreichen lässt.
Veränderungen müssen auf vielen Ebenen ansetzen. Ein Ansatz ist das Grüne
Frauenstatut mit der darin verankerten Quotierung der Ämter und Mandate. Diese
Maßnahmen sind ein Weg, die Interessen von Frauen zu verwirklichen. Das Ziel von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass Frauen und Männer in allen Lebensbereichen über
ihre Interessen selbst bestimmen.
durch (neue Fassung):
Ein wesentliches Ziel ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von
Frauen. Frauen sind Personen, die sich als solche definieren. Frauen und alle
Mitglieder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass sich eine Veränderung durch
das bloße Hoffen auf gute Vorsätze nicht erreichen lässt. Veränderungen müssen
auf vielen Ebenen ansetzen. Ein Ansatz ist das Grüne Frauenstatut mit der darin
verankerten Quotierung der Ämter und Mandate. Wir unterscheiden für
Gremienbesetzungen, Redelisten und Wahllisten generell in Frauenplätze (für
alle, die sich als Frauen definieren) und offene Plätze, die allen Menschen
unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offenstehen, also auch trans*-, inter-
und non-binären Personen. Diese Maßnahmen sind ein Weg, die Interessen von
Frauen zu verwirklichen und gleichzeitig die geschlechtliche Vielfalt
abzubilden. Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass alle Mitglieder in
allen Lebensbereichen über ihre Interessen selbst bestimmen.
3. Satzung, §27 (8)
Ersetze (alte Fassung):
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen,
wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität).
Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind
möglich.
durch (neue Fassung):
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und allen Kandidierenden
zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen
(Mindestquotierung). Frauen können wie alle Kandidierende auf den geraden
Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.
4. Satzung, §27 (14)
Ersetze (alte Fassung):
Präsidien von Versammlungen werden paritätisch besetzt. Die Versammlungsleitung
übernehmen Frauen und Männer abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt,
Frauen und Männer reden abwechselnd.
durch (neue Fassung):
Präsidien von Versammlungen werden mindestquotiert besetzt. Die
Versammlungsleitung übernehmen Frauen und alle Präsidiumsmitglieder abwechselnd.
Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und alle Mitglieder reden
abwechselnd.
5. Frauenstatut, Präambel, 1. Absatz, 4. Satz
Ersetze (alte Fassung):
Wir stellen fest, dass innerhalb der Arbeitsstrukturen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die einen Teil des öffentlichen Lebens darstellen und spiegeln sowie
innerhalb der Parteigremien Parität und gleichberechtigte Arbeitsbedingungen
keinesfalls durchgängig gewährleistet sind.
durch (neue Fassung):
Wir stellen fest, dass innerhalb der Arbeitsstrukturen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die einen Teil des öffentlichen Lebens darstellen und spiegeln sowie
innerhalb der Parteigremien gleichberechtigte Repräsentanz und
Arbeitsbedingungen keinesfalls durchgängig gewährleistet sind.
6. Frauenstatut, Präambel, 3. Absatz, 1. Satz
Ersetze (alte Fassung):
Frauen und Männer bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass sich eine Veränderung
durch das bloße Hoffen auf gute Vorsätze nicht erreichen lässt.
durch (neue Fassung):
Frauen, Männer und alle Mitglieder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass sich
eine Veränderung durch das bloße Hoffen auf gute Vorsätze nicht erreichen
lässt.
7. Frauenstatut, Präambel, 4. Absatz
Ersetze (alte Fassung):
Das Frauenstatut benennt verbindliche Korrektivmaßnahmen, die den gewöhnlichen
Strukturen entgegenwirken und neue Entwicklungen und Erfahrungen möglich machen.
Wesentliche Elemente darin sind die Schaffung paritätischer Bedingungen und die
Garantie der Sichtbarkeit von Frauen nach innen und außen. Für die Sichtbarkeit
spielt Sprache eine wesentliche Rolle. Geschlechtergerechte Sprache ist deshalb
ein Grundsatz Grüner Politik. Die Parität in den auf Landesebene zu besetzenden
Organen und Gremien ist nicht etwa ein Zugeständnis auf Zeit, sondern ein
Grundgedanke grüner Utopie und ein echter Teil der Verwirklichung der Rechte und
Interessen von Frauen. Parität beschränkt sich dabei nicht nur auf die
numerische Repräsentanz von Frauen, Parität heißt vielmehr, dass eine
Gleichverteilung sämtlicher Aufgabenfelder innerhalb der Gremien vorgenommen
werden muss. Unser Ziel ist, dass Frauen nicht nur ihre formalen Rechte
einfordern, sondern dass sie in allen Lebensbereichen über ihre Interessen
selbst bestimmen.
durch (neue Fassung):
Das Frauenstatut benennt verbindliche Korrektivmaßnahmen, die den gewöhnlichen
Strukturen entgegenwirken und neue Entwicklungen und Erfahrungen möglich machen.
Dazu gehört auch, die geschlechtliche Vielfalt mitzudenken und abzubilden.
Wesentliche Elemente sind die Schaffung gleichberechtigter Bedingungen und die
Garantie der Sichtbarkeit von Frauen - also Personen, die sich als Frauen
definieren - nach innen und außen. Für die Sichtbarkeit spielt Sprache eine
wesentliche Rolle. Geschlechtergerechte Sprache ist deshalb ein Grundsatz Grüner
Politik. Die Mindestquotierung in den auf Landesebene zu besetzenden Organen
und Gremien ist nicht etwa ein Zugeständnis auf Zeit, sondern ein Grundgedanke
grüner Utopie und ein echter Teil der Verwirklichung der Rechte und Interessen
von Frauen. Die Mindestquotierung beschränkt sich dabei nicht nur auf die
numerische Repräsentanz von Frauen sondern heißt vielmehr, dass eine gerechte
Verteilung sämtlicher Aufgabenfelder innerhalb der Gremien vorgenommen werden
muss. Unser Ziel ist, dass Frauen nicht nur ihre formalen Rechte einfordern,
sondern dass sie in allen Lebensbereichen über ihre Interessen selbst bestimmen.
8. Frauenstatut, §1, 1. Absatz
Ersetze (alte Fassung):
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen,
wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität).
Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind
möglich.
durch (neue Fassung):
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und allen Kandidierenden
zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen
(Mindestquotierung). Frauen können wie alle Kandidierende auf den geraden
Plätzen (offene Plätze) kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.
9. Frauenstatut, §2, 3. Satz
Ersetze (alte Fassung):
Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd.
durch (neue Fassung):
Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und alle Mitglieder reden
abwechselnd.
10. Frauenstatut, §5
Ersetze (alte Fassung):
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden als Arbeitgeberin auf die Gleichstellung der
Aufgaben unter Frauen und Männern achten. Daher werden alle Stellen auf allen
Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher
formaler Qualifikation solange bevorzugt eingestellt, bis die Parität erreicht
ist.
durch (neue Fassung):
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden als Arbeitgeberin auf die Gleichstellung der
Aufgaben unter Frauen und allen Mitarbeitenden achten. Daher werden alle Stellen
auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher
formaler Qualifikation solange bevorzugt eingestellt, bis die Mindestquote
erreicht ist.
Begründung
Unser Grünes Frauenstatut ist in der deutschen Parteienlandschaft einzigartig und eine echte feministische Erfolgsgeschichte: Seit über 30 Jahren trägt es dazu bei, dass wir Grüne einen sehr hohen Frauenanteil sowohl bei den Mitgliedern als auch in allen Fraktionen, Vorständen und anderen Gremien haben. Wir machen damit deutlich: Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, sie sollen auch die Hälfte der Macht bekommen. Und auch heute sind die Instrumente des Frauenstatus wie Frauenquote, Frauengremien und quotierte Redelisten leider noch notwendig, um die gleichberechtigte politische Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen zu sichern.
Was in unserer bisherigen Satzung fehlt, ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt. Grünes Selbstverständnis ist, dass trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung haben – frei von politischen, medizinischen oder rechtlichen Pathologisierungsversuchen und Menschenrechtsverletzungen. Damit gehen wir über die Novellierung im Personenstandsrecht (Geschlechtseintrag „divers“ als 3. Option) hinaus. Für dieses Prinzip der Selbstbestimmung kämpfen wir seit vielen Jahren in Solidarität mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Aktivist*innen.
Mit dem Änderungsantrag für unsere Satzung gehen wir nun einen ersten Schritt, um der geschlechtlichen Vielfalt in den Statuten unserer Partei Rechnung zu tragen, und bekräftigen zugleich das Prinzip der Mindestquotierung für Frauen. Anschließend an die Satzungsänderung wollen wir weiter diskutieren, wie geschlechtliche Vielfalt noch stärker in der Satzung verankert und in der Partei gelebt werden kann.
Die Änderungen umfassen:
1. Wir machen geschlechtliche Vielfalt sichtbar, indem wir die binären Konstrukte („Frauen und Männer“, „Parität“) ersetzen durch Formulierungen, die alle Geschlechter einbeziehen.
2. Wir machen klar, dass mit dem Begriff Frauen alle erfasst werden, die sich selbst so definieren. Damit kann eine Trans*frau, die im - aus grüner Sicht diskriminierenden - Personenstandsrecht noch als Mann gilt, selbstverständlich auf einem Frauenplatz kandidieren.
Unterstützer*innen
- Doro Sührig (KV Weilheim-Schongau)
- Sarah Wetzel (KV München-Stadt)
- Doris Wagner (KV München-Stadt)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)