Ich wollte meinen Antag ändern.
Antrag: | Chancengerechtigkeit und Inklusion braucht Schulsozialarbeit |
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Antragsteller*in: | Frank Dürsch (KV München-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 11.10.2019, 00:17 |
Antrag: | Chancengerechtigkeit und Inklusion braucht Schulsozialarbeit |
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Antragsteller*in: | Frank Dürsch (KV München-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 11.10.2019, 00:17 |
Erreicht werden zudem nach wie vor nur bestimmte Schultypen vornehmlich Mittelschulen und Förderschulen. Gymnasien (auch andere Schularten wie Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen…)
Inklusion im weitergefassten Sinne bezieht sich nicht nur auf die in der UN-
Behindertenrechts-konvention besonders angesprochene Gruppe der Behinderten,
sondern bedeutet gemeinsame Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten,
Schüler mit und ohne Migrationshintergrund, Schüler der unterschiedlichen
Milieus, unabhängig davon, ob sie vorübergehend in schwierigen familiären
Situationen leben oder nicht. Dafür benötigen die Schulen multiprofessionelle
Teams (Schulsozialarbeiter, Psychologen, Sonderpädagogen, Heilpraktiker,
Erzieher etc.).
Der neugegündet AK Chancengerechtigkeit des Bezirksverband Obb. hat sich auf
diesen Inklusionsbegriff verständigt und möchte das folgendet Problerm angehen:
Schulsozialarbeit trägt durch ihre zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten dazu
bei, chancengerechte Bildung und Erziehung zu ermöglichen, insbesondere dann,
wenn Lehrkräfte allein dies nicht schaffen könnten. Alle Schularten werden nach
wie vor nicht im ausreichenden Maße und ihren Bedarf entsprechend mit
Schulsozialarbeit versorgt. Nachhaltige Qualität kann sich nur entfalten, wenn
sie unabhängig von der Finanzkraft der einzelnen Kommunen flächendeckend und
kontinuierlich sichergestellt wird.
Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmodelle: Seit die ersten Stellen für
Schulsozialarbeiter in Bayern geschaffen wurden. Münchner Hauptschulen waren die
Vorreiter, die zusätzliches sozialpädagogisches Personal forderten. Kommunale
bzw. von Landratsämtern finanzierte Stellen sind teilweise direkt an Jugendamt
verankert, teilweise an Träger vergeben.
Das bayerische Modell Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) holt die Leistung der
Jugendhilfe an Schulen, bezieht sich allerdings vornehmlich nur auf stark
benachteiligte Schüler bzw. Schulen mit entsprechend schwierigem Einzugsgebiet.
Erreicht werden zudem nach wie vor nur bestimmte Schultypen vornehmlich
Mittelschulen und Förderschulen. Präventiv zu arbeiten ist bei diesem Konzept
nichtwirklich vorgesehen. Die Jugendhilfe grenzt sich bewusst von der Schule ab,
nicht immer zum Vorteil der Schüler.
Erreicht werden zudem nach wie vor nur bestimmte Schultypen vornehmlich Mittelschulen und Förderschulen.
Gymnasien (auch andere Schularten wie Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen…)
sind davon ausgeschlossen bzw. können nach wie vor ausschließlich und äußerst
begrenzt auf 10,5 Monate befristetet Personal aus dem dafür bei weitem nicht
ausreichenden Etat zur eigenen Bewirtschaftung einstellen. Es sei denn sie
ergattern einige der wenigen von Söder versprochenen Stellen für
multiprofessionelle Teams auf die die Schulpsychologen auch spechten. Das Forum
Bildungspolitik forderte schon 2004 langfristigen Konzepte für eine
kontinuierliche, auf Vertrauensbasis stattfindende pädagogische Arbeit für
langfristige Planungen oder gar kontinuierliche Prozesse, um Problemsituationen
im Sinne einer präventiven Arbeit im Vorfeld zu erkennen und rechtzeitig zu
verhindern.
Inklusion ist Aufgabe und damit Herausforderung für alle Schularten und die
dafür Verantwortlichen.
Wir fordern:
Im Zuge der Umsetzung der Inklusion in Bayern sind ausreichend Planstellen für
alle Schularten verbindlich zur Verfügung stellen. Bei Bedarf auch mehrere
Planstellen orientiert an den Schülerzahlen
Schulsozialarbeit sollte in Verantwortung des Kultusministeriums integriert
und langfristig abgesichert sein. Im Kultusministerium wäre eine Fachstelle mit
dafür qualifizierten Fachkräften nötig, um die Schulsoziarbeit vor Ort zu
unterstützen (z.B. bezüglich Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung usw.)
und um die Kooperation auf ministerialer Ebene mit dem Sozialministerium zu
sichern.
Die Stundentafeln der Schulen enthalten wöchentlich eingeplanten Stunden für
soziales Lernen und zeitliche Freiräume für Kooperation zwischen Schülerinnen,
Schülern, Lehrkräften und Schulsozialarbeit vorhanden sein.
Die Rolle und der rechtlichen Status der Schulsozialarbeit bezüglich
Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitung wird unter Einbeziehung der in
diesen Berufsfeld Tätigen definiert
Schulsozialarbeiter nehmen an Konferenzen und Schulentwicklungsprozessen teil
und haben dort Stimmrecht.
Für alle Schularten ist eine stabile, finanzielle Basis für Schulsozialarbeit
sicherzustellen. Verzichtet werden sollte auf Projekte sowie
Finanzierungsmodelle, die keine100% Finanzierung sicherstellen, sowie auf
befristete Budgetierung gebundene Finanzierungen.
Die tarifliche Eingruppierung ist entsprechend dem Aufgabenprofil und der
qualitativ hochwertigen Arbeit ist zu überarbeiten und mit den Gewerkschaften
adäquat zu verhandeln. Im Zuge der Inklusion kommen zusätzliche Aufgaben und
Verantwortungen hinzu die von enormem gesellschaftlichem Wert sind.
Schulsozialarbeit wird in Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (Bay EUG) verankert.
Ich wollte meinen Antag ändern.