Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
Antragsteller*in: | Frank Dürsch (KV München-Stadt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2019, 18:41 |
A5: Chancengerechtigkeit und Inklusion braucht Schulsozialarbeit
Antragstext
Inklusion im weitergefassten Sinne bezieht sich nicht nur auf die in der UN-
Behindertenrechts-konvention besonders angesprochene Gruppe der Behinderten,
sondern bedeutet gemeinsame Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten,
Schüler mit und ohne Migrationshintergrund, Schüler der unterschiedlichen
Milieus, unabhängig davon, ob sie vorübergehend in schwierigen familiären
Situationen leben oder nicht. Dafür benötigen die Schulen multiprofessionelle
Teams (Schulsozialarbeiter, Psychologen, Sonderpädagogen, Heilpraktiker,
Erzieher etc.).
Der neugegündet AK Chancengerechtigkeit des Bezirksverband Obb. hat sich auf
diesen Inklusionsbegriff verständigt und möchte das folgendet Problerm angehen:
Schulsozialarbeit trägt durch ihre zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten dazu
bei, chancengerechte Bildung und Erziehung zu ermöglichen, insbesondere dann,
wenn Lehrkräfte allein dies nicht schaffen könnten. Alle Schularten werden nach
wie vor nicht im ausreichenden Maße und ihren Bedarf entsprechend mit
Schulsozialarbeit versorgt. Nachhaltige Qualität kann sich nur entfalten, wenn
sie unabhängig von der Finanzkraft der einzelnen Kommunen flächendeckend und
kontinuierlich sichergestellt wird.
Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmodelle: Seit die ersten Stellen für
Schulsozialarbeiter in Bayern geschaffen wurden. Münchner Hauptschulen waren die
Vorreiter, die zusätzliches sozialpädagogisches Personal forderten. Kommunale
bzw. von Landratsämtern finanzierte Stellen sind teilweise direkt an Jugendamt
verankert, teilweise an Träger vergeben.
Das bayerische Modell Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) holt die Leistung der
Jugendhilfe an Schulen, bezieht sich allerdings vornehmlich nur auf stark
benachteiligte Schüler bzw. Schulen mit entsprechend schwierigem Einzugsgebiet.
Erreicht werden zudem nach wie vor nur bestimmte Schultypen vornehmlich
Mittelschulen und Förderschulen. Präventiv zu arbeiten ist bei diesem Konzept
nichtwirklich vorgesehen. Die Jugendhilfe grenzt sich bewusst von der Schule ab,
nicht immer zum Vorteil der Schüler.
Gymnasien (auch andere Schularten wie Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen…)
sind davon ausgeschlossen bzw. können nach wie vor ausschließlich und äußerst
begrenzt auf 10,5 Monate befristetet Personal aus dem dafür bei weitem nicht
ausreichenden Etat zur eigenen Bewirtschaftung einstellen. Es sei denn sie
ergattern einige der wenigen von Söder versprochenen Stellen für
multiprofessionelle Teams auf die die Schulpsychologen auch spechten. Das Forum
Bildungspolitik forderte schon 2004 langfristigen Konzepte für eine
kontinuierliche, auf Vertrauensbasis stattfindende pädagogische Arbeit für
langfristige Planungen oder gar kontinuierliche Prozesse, um Problemsituationen
im Sinne einer präventiven Arbeit im Vorfeld zu erkennen und rechtzeitig zu
verhindern.
Inklusion ist Aufgabe und damit Herausforderung für alle Schularten und die
dafür Verantwortlichen.
Wir fordern:
Im Zuge der Umsetzung der Inklusion in Bayern sind ausreichend Planstellen für
alle Schularten verbindlich zur Verfügung stellen. Bei Bedarf auch mehrere
Planstellen orientiert an den Schülerzahlen
Schulsozialarbeit sollte in Verantwortung des Kultusministeriums integriert
und langfristig abgesichert sein. Im Kultusministerium wäre eine Fachstelle mit
dafür qualifizierten Fachkräften nötig, um die Schulsoziarbeit vor Ort zu
unterstützen (z.B. bezüglich Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung usw.)
und um die Kooperation auf ministerialer Ebene mit dem Sozialministerium zu
sichern.
Die Stundentafeln der Schulen enthalten wöchentlich eingeplanten Stunden für
soziales Lernen und zeitliche Freiräume für Kooperation zwischen Schülerinnen,
Schülern, Lehrkräften und Schulsozialarbeit vorhanden sein.
Die Rolle und der rechtlichen Status der Schulsozialarbeit bezüglich
Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitung wird unter Einbeziehung der in
diesen Berufsfeld Tätigen definiert
Schulsozialarbeiter nehmen an Konferenzen und Schulentwicklungsprozessen teil
und haben dort Stimmrecht.
Für alle Schularten ist eine stabile, finanzielle Basis für Schulsozialarbeit
sicherzustellen. Verzichtet werden sollte auf Projekte sowie
Finanzierungsmodelle, die keine100% Finanzierung sicherstellen, sowie auf
befristete Budgetierung gebundene Finanzierungen.
Die tarifliche Eingruppierung ist entsprechend dem Aufgabenprofil und der
qualitativ hochwertigen Arbeit ist zu überarbeiten und mit den Gewerkschaften
adäquat zu verhandeln. Im Zuge der Inklusion kommen zusätzliche Aufgaben und
Verantwortungen hinzu die von enormem gesellschaftlichem Wert sind.
Schulsozialarbeit wird in Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (Bay EUG) verankert.
Begründung
Seit der Unterzeichnung des Artikel 24 der UN-Konvention und dem ist zum 1. August 2011in Kraft getreten Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zur Umsetzung der Inklusion in Bayern ist mit Art. 2 Inklusion Aufgabe aller Schularten. Damit erweitern sich die Begründungsmuster für Schulsozialarbeit insbesondere um die inklusionstheoretische Perspektive.
Dabei ist von einem Inklusionsbegriff auszugehen, der alle Schüler miteinschließt und nicht in „Norm“ale bzw. in Benachteiligte und Beeinträchtigte einteilt. „Wenn wir innerhalb des Regelschulsystems wirksame Lernsituationen für behinderte Menschen schaffen können, so bereiten wir auch für eine für alle Schüler ideale Lernsituation.“ (UNESCO Konsultation 1988 „Getting there“).
Zielgruppe von Schulsozialarbeit sind somit alle Schüler, nicht nur die sogenannten Benachteiligten in Berufung auf §13 SGBVIII. Auch die Paragraphen §§ 1, 11, und 81 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII können als gesetzliche Grundlage hinzugezogen werden. Eine Ergänzung im BayEUG, die die Rolle der Schulsozialarbeit insbesondere in Rahmen der Inklusion für Bayern klärt, fehlt noch.
Dabei kann die spezifische Profession der Schulsozialarbeit eine erweiterte Professionalität zur inklusiven Schule beitragen weil sie - auf Partizipation und Teilhabe ausgerichtet- Schulsozialarbeit den gegenseitigen psychosozialen Annäherungs- und Lernprozess unterstützt, um eine solidarische Kultur des Miteinanders für alle zu verwirklichen.
Weil sie ressourcenorientiert mit den Stärken, die Schüler/innen in sich tragen arbeitet und durch den präventiven Ansatz die Schüler/innen von Anfang an in Blick hat reagiert sie nicht nur als „nachgereichte Spezialhilfe“. Schulsozialarbeit hat neben der Schule auch die Lebenswelt der Schüler im Blick ist örtlich vernetzt und unterstützt ganzheitlich. Zusammen mit dem sozialpädagogischen Personal, integriert im Ganztagsschulkonzepte trägt sie zum Gelingen von Ganztagskonzepten bei. Durch einen weiteren professionellen Blickwinkel gibt Schulsozialarbeit wichtige Impulse zum Schulentwicklungsprozess.
Die Lösung des Problems sehen wir daher darin, endlich den Verschiebebahnhof der Zuständigkeiten (vom Sozial- zum Kultusministerium, vom Land Bayern auf die Kommunen bzw. Landkreise und umgekehrt) zu beenden und eine tragfähige und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten, die zeitnah umzusetzen ist. Nur so wird es gelingen, die spezifische Professionalität der Schulsozialarbeit so einzusetzen, dass sie ihren Beitrag adäquat erbringen kann, um vorhandene Inklusionsbarrieren abzubauenund inklusive sowie chancengerechte Schulen zu ermöglichen.
Seit der Unterzeichnung des Artikel 24 der UN-Konvention und dem ist zum 1. August 2011in Kraft getreten Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zur Umsetzung der Inklusion in Bayern ist mit Art. 2 Inklusion Aufgabe aller Schularten. Damit erweitern sich die Begründungsmuster für Schulsozialarbeit insbesondere um die inklusionstheoretische Perspektive.
Dabei ist von einem Inklusionsbegriff auszugehen, der alle Schüler miteinschließt und nicht in „Norm“ale bzw. in Benachteiligte und Beeinträchtigte einteilt. „Wenn wir innerhalb des Regelschulsystems wirksame Lernsituationen für behinderte Menschen schaffen können, so bereiten wir auch für eine für alle Schüler ideale Lernsituation.“ (UNESCO Konsultation 1988 „Getting there“).
Zielgruppe von Schulsozialarbeit sind somit alle Schüler, nicht nur die sogenannten Benachteiligten in Berufung auf §13 SGBVIII. Auch die Paragraphen §§ 1, 11, und 81 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII können als gesetzliche Grundlage hinzugezogen werden. Eine Ergänzung im BayEUG, die die Rolle der Schulsozialarbeit insbesondere in Rahmen der Inklusion für Bayern klärt, fehlt noch.
Dabei kann die spezifische Profession der Schulsozialarbeit eine erweiterte Professionalität zur inklusiven Schule beitragen weil sie - auf Partizipation und Teilhabe ausgerichtet- Schulsozialarbeit den gegenseitigen psychosozialen Annäherungs- und Lernprozess unterstützt, um eine solidarische Kultur des Miteinanders für alle zu verwirklichen.
Weil sie ressourcenorientiert mit den Stärken, die Schüler/innen in sich tragen arbeitet und durch den präventiven Ansatz die Schüler/innen von Anfang an in Blick hat reagiert sie nicht nur als „nachgereichte Spezialhilfe“. Schulsozialarbeit hat neben der Schule auch die Lebenswelt der Schüler im Blick ist örtlich vernetzt und unterstützt ganzheitlich. Zusammen mit dem sozialpädagogischen Personal, integriert im Ganztagsschulkonzepte trägt sie zum Gelingen von Ganztagskonzepten bei. Durch einen weiteren professionellen Blickwinkel gibt Schulsozialarbeit wichtige Impulse zum Schulentwicklungsprozess.
Die Lösung des Problems sehen wir daher darin, endlich den Verschiebebahnhof der Zuständigkeiten (vom Sozial- zum Kultusministerium, vom Land Bayern auf die Kommunen bzw. Landkreise und umgekehrt) zu beenden und eine tragfähige und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten, die zeitnah umzusetzen ist. Nur so wird es gelingen, die spezifische Professionalität der Schulsozialarbeit so einzusetzen, dass sie ihren Beitrag adäquat erbringen kann, um vorhandene Inklusionsbarrieren abzubauenund inklusive sowie chancengerechte Schulen zu ermöglichen.
Seit der Unterzeichnung des Artikel 24 der UN-Konvention und dem ist zum 1. August 2011in Kraft getreten Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zur Umsetzung der Inklusion in Bayern ist mit Art. 2 Inklusion Aufgabe aller Schularten. Damit erweitern sich die Begründungsmuster für Schulsozialarbeit insbesondere um die inklusionstheoretische Perspektive.
Dabei ist von einem Inklusionsbegriff auszugehen, der alle Schüler miteinschließt und nicht in „Norm“ale bzw. in Benachteiligte und Beeinträchtigte einteilt. „Wenn wir innerhalb des Regelschulsystems wirksame Lernsituationen für behinderte Menschen schaffen können, so bereiten wir auch für eine für alle Schüler ideale Lernsituation.“ (UNESCO Konsultation 1988 „Getting there“).
Zielgruppe von Schulsozialarbeit sind somit alle Schüler, nicht nur die sogenannten Benachteiligten in Berufung auf §13 SGBVIII. Auch die Paragraphen §§ 1, 11, und 81 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII können als gesetzliche Grundlage hinzugezogen werden. Eine Ergänzung im BayEUG, die die Rolle der Schulsozialarbeit insbesondere in Rahmen der Inklusion für Bayern klärt, fehlt noch.
Dabei kann die spezifische Profession der Schulsozialarbeit eine erweiterte Professionalität zur inklusiven Schule beitragen weil sie - auf Partizipation und Teilhabe ausgerichtet- Schulsozialarbeit den gegenseitigen psychosozialen Annäherungs- und Lernprozess unterstützt, um eine solidarische Kultur des Miteinanders für alle zu verwirklichen.
Weil sie ressourcenorientiert mit den Stärken, die Schüler/innen in sich tragen arbeitet und durch den präventiven Ansatz die Schüler/innen von Anfang an in Blick hat reagiert sie nicht nur als „nachgereichte Spezialhilfe“. Schulsozialarbeit hat neben der Schule auch die Lebenswelt der Schüler im Blick ist örtlich vernetzt und unterstützt ganzheitlich. Zusammen mit dem sozialpädagogischen Personal, integriert im Ganztagsschulkonzepte trägt sie zum Gelingen von Ganztagskonzepten bei. Durch einen weiteren professionellen Blickwinkel gibt Schulsozialarbeit wichtige Impulse zum Schulentwicklungsprozess.
Die Lösung des Problems sehen wir daher darin, endlich den Verschiebebahnhof der Zuständigkeiten (vom Sozial- zum Kultusministerium, vom Land Bayern auf die Kommunen bzw. Landkreise und umgekehrt) zu beenden und eine tragfähige und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten, die zeitnah umzusetzen ist. Nur so wird es gelingen, die spezifische Professionalität der Schulsozialarbeit so einzusetzen, dass sie ihren Beitrag adäquat erbringen kann, um vorhandene Inklusionsbarrieren abzubauenund inklusive sowie chancengerechte Schulen zu ermöglichen.
Unterstützer*innen
- Markus Büchler
- Linda Summer-Schlecht
- Saskia Kiehling
- Kerstin Celina