Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
Antragsteller*in: | Manuela Rottmann (KV Bad Kissingen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 14:01 |
A16: Eine Gesundheitsversorgung, auf die man sich überall verlassen kann, braucht einen Systemwechsel
Antragstext
In Deutschland sind alle Bürger*innen verpflichtet, Mitglied in einer
Krankenkasse zu sein. Der Pflicht sich zu versichern, steht jedoch keine
verlässlich geregelte, einklagbare Gegenleistung gegenüber und der Träger dieser
Pflicht ist als Ansprechpartner weder sichtbar noch erreichbar. Um die
Gesundheitsversorgung in der Fläche – insbesondere auf dem Land - verlässlich zu
gestalten, fordern wir einen Systemwechsel im Gesundheitswesen.
Die medizinische Versorgung auf dem Land ist auf dem Rückzug. Das gilt für die
ambulante und für die stationäre Versorgung. Das hat zwei Gründe: Der eine Grund
liegt in der demografischen Auseinanderentwicklung der Räume in Deutschland.
Während die Ballungsräume stark wachsen und sich verjüngen, geht die Bevölkerung
auf dem Land überdurchschnittlich stark zurück, bei steigendem
Altersdurchschnitt. Dadurch nimmt vielerorts auch das Angebot an öffentlich
bereit gestellter Mobilität ab. Entfernungen werden größer und sind ohne eigenes
Auto schwerer zu überwinden.
Diese demografische Entwicklung trifft auf eine Finanzierung im
Gesundheitswesen, die heute vor allem von der Menge der Leistungen abhängt: Das
gilt für die Apotheken, deren Einnahmen ganz überwiegend von der Menge der
abgegebenen Medikamente abhängen. Das gilt auch für Krankenhäuser, die darauf
angewiesen sind, viele Fallpauschalen mit möglichst hohem Schweregrad
abzurechnen und so ein im Voraus mit den Kassen vereinbartes Budget möglichst
genau zu treffen. Technisch aufwändige Komplexmedizin wird besser vergütet als
die Grund- und Notfallversorgung. Haus- und Fachärzte profitieren überdies
davon, möglichst viele Privatpatienten in ihrem Patientenstamm zu halten.
Allerdings finden sich Privatpatienten vor allem in den Ballungsräumen. Auf dem
Land ist der ältere, das heißt behandlungsintensive, gesetzlich Versicherte der
Normalpatient.
Wo das Krankenhaus schließt oder sich als privatisiertes Haus auf gut vergütete
Medizin beschränkt und aus der Grundversorgung zurück zieht, hat das auch Folgen
für die weitere Versorgung: Die Abdeckung des notärztlichen Dienstes wird
schwieriger. Vor- und Nachsorgehebammen, die vorher Teilzeit in der
Geburtsklinik gearbeitet haben, verschwinden aus der Region. Die Rekrutierung
von Praxisnachfolgerinnen und -nachfolgern aus den Krankenhausärztinnen und -
ärzten ist nicht mehr möglich. Wenn die Hausarztpraxen schließen, folgen die
Apotheken. Vor allem aber: Die Fahrtzeiten zur Akut- und Notfallversorgung
werden immer länger, die Kosten und die Belastung der Patientinnen und Patienten
durch den Transport steigen.
Die fallzahlunabhängige Vorhaltung von Leistungen, d. h. die Tatsache, dass eine
Einrichtung einfach vorhanden ist und geöffnet hat, etwa eine Notfallambulanz im
Krankenhaus mit der erforderlichen Personalausstattung und Technik, wird nicht
vergütet. Ebenso wenig das, was medizinisch überall sinnvoll sein kann, nämlich
Gespräche ohne Verordnung. Auch die Überwindung von Entfernungen wird nicht
ausreichend finanziert. Hausbesuche sind schlecht vergütet und werden daher
immer weniger angeboten. Über die räumliche Lage anderer Angebote, etwa die
Verteilung des Bereitschaftsdienstes der Apotheken oder Ort von zentralisierten
Bereitschaftspraxen entscheiden die Selbstverwaltungen, also die
Apothekerkammern oder die Kassenärztliche Vereinigung. Gesetzlich definiert ist
sie nicht.
Die aktuelle Gesundheitspolitik im Bund und in Bayern scheitert daran, den
Pflichtversicherten auf dem Land ein verlässliches Grundangebot zu
gewährleisten. Wenn der Hausarzt keinen Nachfolger findet, wenn die
Geburtsklinik schließt, bleiben die Patientinnen und Patienten mit ihren Sorgen
alleine. Die nunmehr benannten bundesweit 120 Krankenhäuser, die vom Gemeinsamen
Bundesausschuss als bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser identifiziert
wurden, erhalten zukünftig aus dem Topf der Krankenkassen einen
Sicherstellungszuschlag von 400.000 Euro pro Jahr. Angesichts der
Millionendefizite in den meisten Kliniken in Bayern ist klar, dass solche
Pauschalbeträge die Standorte nicht langfristig sichern werden. Die bayerische
Staatsregierung hat einen sogenannten Rettungsschirm für kleine Krankenhäuser
angekündigt: Dort sollen begrenzt auf fünf Jahre bis zu 85 Prozent des Defizits
von Kliniken aus Steuermitteln übernommen werden (maximal jedoch eine Million
Euro, bei Kooperationen zwei Millionen Euro), unter der Voraussetzung, dass die
Krankenhäuser in dieser Zeit ein Konzept entwickeln, wie sie in Zukunft
wirtschaftlich werden. Beide Programme stellen jedoch nicht die Systematik der
Leistungsfinanzierung durch Fallpauschalen in Frage und auch nicht die
unzureichende Investitionsfinanzierung durch den Freistaat, und damit die
Ursachen dafür, dass seit Jahren knapp die Hälfte aller bayerischen
Krankenhäuser Defizite erwirtschaftet. Gleichzeitig steht mit der Reform der
Vergütung der Notfallambulanzen ein weiterer unsystematischer Abbau in der
stationären Akutversorgung bevor, vor allem auf dem Land. Denn kleine Häuser
werden die nötigen Investitionen in Personal und Ausstattung nicht leisten und
auch mit den (zum Glück) wenigen Notfällen in ihrem Einzugsbereich nicht
refinanzieren können. Auch die Zahl der Krankenhäuser, die
Schlaganfallkomplexbehandlungen abrechnen können, wird drastisch sinken, obwohl
die dafür vorgeschriebene Ausstattung nur für eine Minderheit der
Schlaganfallpatientinnen und -patienten erforderlich ist, um sie rechtzeitig gut
zu versorgen. All diese Menschen werden auf weiter entfernte Zentren mit höherer
Ausstattung verwiesen werden. Für die Frage, ob die Rettungsdienste solche
weiter entfernt liegenden Zentren dann werden erreichen können, fühlt sich
niemand zuständig. Die von Bund und Land verteilten Mittel bekämpfen also
allenfalls auf Zeit Symptome. Gleichzeitig schreitet der Abbau von
Versorgungskapazität auf dem Land mit großen Schritten voran.
Wir Grüne sind der Auffassung, dass wir die Art und Weise der Finanzierung und
der Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen grundlegend reformieren müssen.
Dass die Politik ihre Verantwortung für ein verlässliches Grundangebot für alle
Versicherten in Bayern, egal wo sie leben, endlich wahrnehmen muss, anstatt
Placebos zu verteilen.
Für eine verlässliche Gesundheitsversorgung vor Ort braucht Bayern eine
brauchbare planerische Grundlage – eine Krankenhausplanung, die Erreichbarkeit,
Qualität und Effizienz etwa durch verbindliche Vorgaben für die Ausstattung und
die Öffnungszeiten von Notfallambulanzen räumlich definiert und durchsetzt und
die regionale Versorgung nicht dem Zufall der Leistungsfähigkeit und
Leistungsbereitschaft des jeweiligen Krankenhausträgers überlässt. Die Frage,
wie Patientinnen und Patienten zu ihrer Versorgung kommen, darf nicht länger ihr
Privatproblem bleiben – gerade in Bayern, wo das Nahverkehrsangebot gerade in
der Fläche bundesweit besonders schlecht ist.
Für eine verlässliche Gesundheitsversorgung vor Ort muss die
Leistungsfinanzierung umgestellt werden. Planerisch definierte
Vorhalteleistungen müssen ausreichend aus dem Budget der Krankenkassen
finanziert werden. Es kann nicht sein, dass bundesweit kaum eine Kinderklinik
kostendeckend arbeiten kann. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser dazu
gedrängt werden, unnötige, aber gut finanzierte Operationen durchzuführen, um
aus den Erträgen die Geburtsklinik oder die Öffnungszeiten der Notaufnahme
finanzieren zu können. Und es kann nicht sein, dass die wohnortnahe Versorgung
davon abhängt, wie das Steueraufkommen vor Ort ist, obwohl die Versicherten
überall dieselben Beitragspflichten haben. Gerade in strukturschwachen Regionen
ist das örtliche Steueraufkommen oft so niedrig, dass Kommunen besonders große
Schwierigkeiten haben, die Defizite aus der Aufrechterhaltung der schlecht
vergüteten Grund- und Akutversorgung zu tragen. Gerade dort, wo niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte fehlen, fällt es den Kommunen oft besonders schwer, mit
eigenen Investitionen in Ärztehäuser diese Lücke zu füllen.
Um den ländlichen Raum nicht in den absehbaren Ärtzemangel laufen zu lassen,
müssen jetzt durch den Bund realistische Bedarfszahlen festgesetzt werden, die
das Alter der noch praktizierenden Ärztinnen und Ärzte bei der Zulassung neuer
Arztsitze und die tatsächlichen Bedarfe durch eine vor allem auf dem Land älter
werdende Bevölkerung und den gestiegenen Untersuchungs-, Impf- und
Behandlungsbedarf von Kindern berücksichtigen.
Schließlich wollen wir die organisierte Unverantwortlichkeit im
Gesundheitssystem beenden, indem wir die Entscheidungen über die Grundversorgung
in einer Region wieder zu den Menschen und zu den von ihnen gewählten kommunalen
Vertretern bringen. Wir wollen die Landkreise aus der Rolle der faktisch
hilflosen Träger der Gewährleistungsverantwortung für die stationäre Versorgung
befreien: Heute sind die Landkreise entweder dazu verdammt, die durch
Entscheidungen auf Bundesebene entstehenden Defizite auszugleichen, um die
Grund- und Akutversorgung in ihrem Landkreis zu retten, oder – wo die
Krankenhäuser privatisiert sind – haben sie überhaupt keine
Handlungsmöglichkeiten mehr. Wir wollen Gesundheitsregionen schaffen, in denen
Selbstverwaltung, Krankenkassen und zuständige Kommunen an einem Tisch sitzen
und gemeinsam die Grundversorgung gestalten und dafür auch Mittel von den Kassen
erhalten. Vor Ort, nah bei den Menschen können demokratisch legitimierte
Vertreter der Bevölkerung die Verantwortung für die Gestaltung der
Grundversorgung innerhalb des bundes- und landesplanerisch vorgegebenen Rahmens
am besten wahrnehmen. Vor Ort ist klar, wo die Nahverkehrsverbindungen
ausreichend sind und wo die Mobilität der Patientinnen und Patienten zum Arzt
auf andere Weise sichergestellt werden muss. Vor Ort ist auch die nötige
Verzahnung mit den Rettungsdiensten und anderen Mobilitätsangeboten möglich, für
die Bund und Land derzeit keine Verantwortung übernehmen.
- Die Versorgung wollen wir aus der Sicht der Patientinnen und Patienten
planen: Dazu wollen wir bundesgesetzlich festschreiben, welche
Maximalentfernungen vom Wohnort für die Grund- und Akutversorgung in der
Regel und im ganzen Land einzuhalten sind. Jeder Versicherte muss sich
darauf verlassen können, dass eine Schlaganfallversorgung für ihn oder sie
rechtzeitig erreichbar ist, egal ob er im Ballungsraum wohnt oder auf dem
Land.
- Die wohnortnahe Bereitstellung von stationärer Grund- und Akutversorgung
ist im System der Fallpauschalen nicht kostendeckend möglich. Gleichzeitig
setzt dieses System zu viele Fehlanreize und führt so zu
Mittelverschwendung. Es unterstützt die weitere Privatisierung des
Gesundheitswesens und benachteiligt öffentliche Träger, die sich der
Daseinsvorsorge für die Bevölkerung verpflichtet fühlen. Wir wollen
stattdessen eine Finanzierung der Leistungen durch die Krankenkassen, die
auch die Vorhaltung der stationären Grund- und Akutversorgung in der
Fläche auskömmlich finanziert und Budgetgrenzen überwindet. Die
systematische Unterfinanzierung von Notfallambulanzen, Geburtskliniken und
Grundversorgungsabteilungen und der Zwang zur Quersubventionierung durch
hochtechnisierte, elektive Medizin müssen beendet werden. Wir wollen eine
Leistungsfinanzierung, die es wieder erlaubt, das medizinisch Notwendige
zu verordnen, und nicht vorwiegend das Abrechenbare. Der ländliche Raum
soll dabei eine Vorreiterrolle für eine neue Abrechnungssystematik und
eine finanzielle Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung
übernehmen.
- Wir wollen eine verbindliche Krankenhausplanung durch den Freistaat
Bayern, die die nach dem bundesgesetzlichen Mindestversorgungsstandard
notwendigen Kapazitäten für die Grund- und Akutversorgung in der Fläche
definiert. Der Krankenhausplan muss das verbindliche Versorgungsprogramm
enthalten, auf das sich die Versicherten überall in Bayern verlassen
können.
- Wir wollen, dass der Freistaat Bayern die Investitionsbedarfe der im
Krankenhausplan vorgesehenen Krankenhäuser vollständig aus Steuermitteln
finanziert. Nach jahrelangen Kürzungen ist der Investitionsstau enorm. Die
hierfür vorgesehenen Mittelerhöhungen sind nicht ausreichend. Wenn ein
erheblicher Teil der bayerischen Krankenhäuser dauerhaft Defizite
schreibt, so liegt dies auch daran, dass die Krankenhäuser gezwungen sind,
Eigenmittel zu investieren, die eigentlich für die Versorgung der
Patientinnen und Patienten vorgesehen sind. Investitionsmittel sind heute
in Bayern zu gering, und sie werden nicht nach planerischen Kriterien,
sondern mit der Gießkanne verteilt.
- Die Schließung von Krankenhäusern oder einzelnen Abteilungen darf nicht
mehr allein davon abhängig gemacht werden, ob der zuständige Träger weiter
finanziell in der Lage und willens ist, das Angebot aufrecht zu erhalten.
Wir wollen, dass das Land am Maßstab der verbindlichen Krankenhausplanung
vorab prüft, ob das zur Disposition stehende Angebot aus Sicht der
Patientinnen und Patienten verzichtbar oder ersetzbar ist durch ein
Angebot an anderer Stelle oder in einer anderen Versorgungsstufe. Dabei
ist auch zu prüfen, ob die Kapazitäten in anderen, erreichbaren
Krankenhäusern ausreichen, um die von der Schließung betroffene
Bevölkerung mitzuversorgen.
- Im niedergelassenen Bereich wollen wir, dass der Bund zügig die
Bedarfsermittlung für Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte an die
Wirklichkeit anpasst. Die reale Bevölkerungszusammensetzung und -
entwicklung sowie das tatsächliche Alter der bereits niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte müssen dabei berücksichtigt werden. So wollen wir
verhindern, dass Regionen weiterhin für Neuzulassungen gesperrt werden, in
denen ein Versorgungsmangel tatsächlich bereits besteht oder absehbar ist.
- Wir wollen die unterschiedliche Vergütung von Leistungen für privat und
gesetzlich Versicherte durch den Wechsel zu einer Bürgerversicherung für
alle beenden. Denn die unterschiedliche Vergütung fördert die Abwanderung
des Angebots aus der Fläche.
- Wir wollen, dass verlässliche Vorgaben für die Versorgungsstandards und
eine ausreichende Finanzierung durch Bund und Land einhergehen mit einer
Stärkung der Rolle der Kommunen für die Umsetzung der verlässlichen
Versorgung für ihre Bevölkerung vor Ort. Mittelfristig wollen wir die
flächendeckende Gründung von echten Gesundheitsregionen, in denen die
zuständige kommunale Ebene, die Krankenkassen und die Selbstverwaltung der
Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie weiterer
medizinischer Berufe in enger Verzahnung mit weiteren Akteuren wie den
Rettungszweckverbänden die regionale Sicherstellung des
Mindestversorgungsstandards gemeinsam verabreden. Dazu muss die zuständige
kommunale Ebene die erforderliche dauerhafte Ausstattung mit kompetentem
Personal erhalten. Aus den Versicherungsbeiträgen müssen insbesondere
ländlichen Gesundheitsregionen Mittel zur selbständigen Schließung von
Versorgungslücken zur Verfügung gestellt werden. Wenn die
Sicherstellungsverantwortung für die ambulante Versorgung von den heute
zuständigen Selbstverwaltungen nicht wahrgenommen wird, muss die
Zuständigkeit auf die Gesundheitsregionen übergehen.
- Qualitätsmessungen auf Bundesebene für Krankenhäuser, die nur die
Versorgungsqualität ab der Krankenhausschwelle einbeziehen, ignorieren die
Risiken, die für Patientinnen und Patienten durch immer weitere Wege
entstehen. Eine top ausgestattete Abteilung, die oft nur für einen
geringen Teil der Fälle erforderlich ist, nützt den Patientinnen und
Patienten nichts, wenn sie diese nicht mehr rechtzeitig erreichen können.
Wir fordern, dass die Nachteile aus schlechterer Erreichbarkeit und
Aufwand und Belastung aus Transport und Verlegung von Patientinnen und
Patienten mit in die Qualitätsbewertung einbezogen werden.
Versorgungsstandards, die nur für einen geringen Anteil der Menschen einer
bestimmten Diagnose erforderlich sind, dürfen nicht zur Voraussetzung für
die Vergütung sämtlicher Diagnosen für Menschen mit dieser Diagnose
definiert werden.
Unterstützer*innen
- Ekin Deligöz MdB (KV Neu-Ulm)
- Stefan Wagener (KV Aschaffenburg)
- Beate Walter-Rosenheimer MdB (Kreisverband Fürstenfeldbruck)
- Erhard Grundl MdB (KV Passau Land)
- Matthias Lewin (KV Haßberge)
- Christina Haubrich MdL (KV Aichach-Friedberg)
- Stefan Schmidt MdB (Kreisverband Regensburg-Stadt)
- Claudia Köhler MdL (KV München)
- Barbara Fuchs MdL (KV Fürth)
- Andreas Krahl MdL (KV Altötting)
- Matthias Mittag (KV Regensburg)
- Katharina Wittig (KV München)
- Harald Lenz (KV Günzburg)
- Thomas Gehring MdL (KV Oberallgäu)
- Fabian Hamak (KV Bad Kissingen)
- Tobias Eichelbrönner (KV Bad Kissingen)
- Stefan Lada-Themann (KV Kelheim)
- Bettina Hauser (KV Fürstenfeldbruck)
- Nicolas Kahl (KV Nürnberg)
- Mike Bock (KV Nürnberg)
- Doris Kubista (KV München)
- Markus Kubista (KV München)
- Constantin Jahn (KV München)
- Dagmar Günther (KV Kelheim)
- Felix Groß (KV Garmisch-Partenkirchen)
- Christoph Braun (KV München)
- Marcel Kunz (KV Fürstenfeldbruck)
- Norbert Waibel (KV München)
- Markus Heurung (KV Bad Kissingen)
- Birgit Reder-Zirkelbach (KV Rhön-Grabfeld)
- Christoph Appel (KV Haßberge)
- Petra Winter (KV Bad Kissingen)
- Martin Mühleck (KV Bad Kissingen)
- Monika Horcher (KV Bad Kissingen)
- Hans-Jürgen Traussneck (KV Haßberge)
- Johannes Jessenberger (KV Rhön-Grabfeld)
- Martin Eisenmann (KV Bad Kissingen)
- Claudia Dünninger (KV Haßberge)