Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, kurz Trennungsgebot, ist ein Grundsatz des deutschen Rechts, nach dem die Polizei und die Nachrichtendienste in Bezug auf die Aufgaben, die Organisation, die Befugnisse und die Datenverarbeitung getrennt sein sollen.
Antrag: | Kein Zentimeter den Rechtsextremisten und Rassisten - Entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus und breite Bündnisse gegen Rechtspopulismus. |
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Antragsteller*in: | Jens Backert (KV Lichtenfels) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.10.2019, 20:38 |