Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz | 19.-20. Oktober 2024 | Würzburg |
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Tagesordnungspunkt: | Fortsetzung TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Lena Koch (KV Mühldorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2024, 11:17 |
A7: Installation eines Rechtsbeihilfefonds für Mandatsträger*innen der GRÜNEN Bayern
Antragstext
Nach dem Vorbild der GRÜNEN Hessen sollte die Installation folgender Punkte
erfolgen:
- Rechtshilfefonds
Auf Antrag eines Kreisverbandes können bis zu 90% der eigenen Verfahrenskosten
erstattet werden, wenn ein Kreisverband oder die Person, für die der
Kreisverband den Antrag stellt,
- sich gegen eine außergerichtliche Forderung oder eine Klage verteidigen
oder
- zur Durchsetzung eigener Ansprüche außergerichtliche oder gerichtliche
Schritte einleiten muss.
Dem Antrag ist eine vorläufige Kostenberechnung beizufügen.
Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dass der Kreisverband die*den
Landesschatzmeister*in sofort nach Kenntnis über die notwendige Verteidigung
informiert.
Antragstellerin kann nur ein Kreisverband von B90/DIE GRÜNEN Bayern sein.
Über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Rechtshilfefonds entscheidet der
Landesvorstand, nachdem ein*e Justiziar*in der Landesgeschäftsstelle den Fall
beim LaVo eingebracht hat. Der Landesverband zahlt aus seinen Haushaltsmitteln
jährlich 2500€ in den Rechtshilfefonds ein.
- Rechtsberatung
Es soll ein Leitfaden erarbeitet werden, der die möglichen Schritte, sowie
Ansprechpartner*innen klar darstellt und Sicherheit gibt. Außerdem sollten
Rechtsprechungen und schon vertretene Fälle/genehmigte Rechtsbeihilfe
anonymisiert einsehbar sein.
Begründung
Unterlassungserklärungen, Einschüchterungsklagen, missbräuchliche Gerichtsprozesse – mit sogenannten „SLAPP-Klagen“ sollen kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden. Kommunalpolitiker*innen sind genau diese kritischen Stimmen, die sich ehrenamtlich im Gemeinde- oder Stadtrat einbringen, mit anderen Ratsmitgliedern diskutieren, ggf. Kritik äußern und um konstruktive Lösungen ringen. Hier kann Großes im ganz Kleinen bewirkt werden.
Was aber, wenn sich dadurch jemand gestört fühlt und das Ehrenamt durch rechtliche Schritte von Bürger*innen zu einer großen Belastung wird?
Uns stehen in Bayern Kommunalwahlen bevor und vor allem wir GRÜNE müssen uns darauf vorbereiten, in Zukunft vermehrt mit Angriffen konfrontiert zu sein. Ich möchte, dass unsere grünen Mandatsträger*innen sich geschützt wissen, sobald sie ein kommunalpolitisches Ehrenamt annehmen und ich schlage dafür vor, dass wir bayerischen GRÜNEN hierfür eine Struktur in unserer Partei schaffen.
Neben der Hilfe beim Abwehren von sogenannten SLAPP-Klagen für unsere Mandatsträger*innen ist es zudem ein deutliches Zeichen nach außen: wir bayerischen GRÜNEN unterstützen unsere Kommunalpolitiker*innen rechtlich und stehen ihnen bei missbräuchlichen Klagen zur Seite.