Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz | 19.-20. Oktober 2024 | Würzburg |
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Tagesordnungspunkt: | Fortsetzung TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Kinder, Jugend und Familie (dort beschlossen am: 16.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.09.2024, 10:18 |
A3: Mehr Schutz, finanzielle und rechtliche Unterstützung für Frauen, die mit ihren Kindern in Frauenhäusern leben.
Antragstext
In Bayern gibt es aktuell (Stand März 2023) 41 staatlich geförderte und drei
nicht staatlich geförderte Frauenhäuser, sie verfügen über 389 Plätze für Frauen
und mindestens 440 Plätze für mitbetroffene Kinder. Dem gegenüber stehen 50.000
Frauen, die jährlich in Bayern Opfer von häuslicher Gewalt werden. Viele von
ihnen suchen Schutz und Hilfe in Frauenhäusern, sowohl auf dem Land als auch in
der Stadt.
Wir wollen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, nicht allein lassen. Die
Istanbul - Konvention macht seit 2017 deutlich, dass alle gewaltbetroffenen
Frauen und Mädchen ein Recht auf niedrigschwellige, spezialisierte,
barrierefreie und diskriminierungsfreie Unterstützung haben.
Daher fordern wir von der Landesregierung folgende Maßnahmen:
- Breit aufgestellte Hilfe:
Interventionsstellen, ambulante Fachberatung für Frauen mit Gewalterfahrung,
Frauenhäuser, Second Stages, Fach-Täter:innenarbeit sollen auskömmlich
finanziert werden, alle haben Ihre Bedeutung und sollen nach Bedarfen finanziert
werden.
- Möglichkeit psychologischer Betreuung vor Ort:
Psycholog:innen, die regelmäßig in den Einrichtungen, für Anamnese und
Diagnostik der von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder zur Verfügung
stehen.
- Stärkung der Fach-Täter:innenarbeit:
Maßnahmen, wie Anti-Aggressions-Trainings sind im Umgang mit Gewalttäter:innen
essentiell. Ihre Bedeutung im Rahmen der Fach-Täter:innenarbeit soll auch in der
Rechtsprechung mehr Berücksichtigung finden, z.B. als Bedingung für den weiteren
Umgang mit Minderjährigen.
- Pflichtschulungen an Familiengerichten:
Das Land Bayern wird aufgefordert, Richter:innen in Familiengerichten zu
Fortbildungen und Schulungen zum Thema Kindeswohl zu verpflichten. Damit sollen
Richter:innen befähigt werden, der Istanbul Konvention gemäß zu urteilen.
- Bevorzugung des Residenzmodells bei Frauenhausaufenthalten:
Bei Familiengerichten soll das Residenzmodell im Falle eines Aufenthalts in
einem Frauenhaus dem Wechselmodell gegenüber den Vorzug gegeben werden. Das
Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2021 bereits darauf
hingewiesen, dass ein Wechselmodell nicht zwangsweise angeordnet werden darf.
Vielmehr sei eine individuelle Prüfung der für die Ausgestaltung der elterlichen
Sorge entscheidenden Gesichtspunkte vorzunehmen. Viele Familiengerichte
favorisieren für Frauen und Kinder und deren Väter nach Frauenhausaufenthalten
nach wie vor das Wechselmodell. Dies ist fragwürdig. Wir fordern die
Familiengerichte auf, den Beschluss von 2021 zu beachten.
- Anwendung der Cochemer Praxis für Kinder unter 10 Jahren:
Um Druck und Stress für die betroffenen Kinder unter 10 Jahren zu reduzieren,
fordern wir, dass ihre Anhörungen zu Hause durchgeführt werden. Zur Durchführung
sind interdisziplinäre Weiterbildungen für die Familiengerichte notwendig.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (Raluca Behrens (KV Dachau), Eingereicht)